(ots) -
Erhöhung des Angebotspreises auf 9,35 EUR je Aktie
Kein Verzicht auf die noch bestehende Vollzugsbedingung (Keine
Dividendenzahlung durch Allerthal)
Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat heute
beschlossen, das am 23. August 2012 veröffentlichte
Teilerwerbsangebot an die Aktionäre der Allerthal-Werke
Aktiengesellschaft wie folgt zu ändern:
Die Gegenleistung für eine Aktie der Allerthal-Werke
Aktiengesellschaft wird auf 9,35 EUR erhöht.
Die unter Ziffer 5.10 lit. a) der Angebotsunterlage genannte
Vollzugsbedingung, wonach die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft in
dem Zeitraum ab dem Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am
23. August 2012 bis zum Ablauf der Annahmefrist keine Dividende an
die Aktionäre der Allerthal-Werke zahlt, bleibt unverändert bestehen.
Erläuterungen zum Hintergrund:
Die Allerthal-Werke Aktiengesellschaft hat auf Antrag der
Aktionärin A&B Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, am 10. Oktober
2012 im Bundesanzeiger für den 29. Oktober 2012 eine Hauptversammlung
im Zusammenhang mit dem am 23. August 2012 veröffentlichten
Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an die
Aktionäre der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft einberufen.
Gegenstand der Hauptversammlung ist unter anderem die
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2011. Hierzu schlägt die A&B Vermögensverwaltung GmbH
vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR
5.325.319,01 die Ausschüttung einer Dividende von 0,50 EUR je
Stückaktie, insgesamt EUR 548.324,00, vorzunehmen und den Restbetrag
von EUR 4.776.995,01 auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführer
der A&B Vermögensverwaltung GmbH ist Herr Rolf Hauschildt, die A&B
Vermögensverwaltung GmbH hat am 22.03.2006 die Höhe ihres
Stimmrechtsanteils an der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft mit
27,36 % gemeldet und ist somit die größte Aktionärin der
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft. Herr Rolf Hauschildt ist außerdem
Aufsichtsrat der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft und gleichzeitig
Aufsichtsrat der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Bieterin des
konkurrierenden Angebots.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft kann aus den in ihr
Teilerwerbsangebot eingereichten Aktien keine Stimmrechte ausüben, da
die eingereichten Aktien nach wie vor im Eigentum der einreichenden
Aktionäre stehen und der Record Date für die am 29. Oktober 2012
stattfindende Hauptversammlung der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft
der Beginn des 8. Oktober 2012 ist.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft geht deshalb zur Zeit
davon aus, dass die am 29. Oktober 2012 stattfindende
Hauptversammlung der Allerthal-Werke Aktiengesellschaft einen
Beschluss über die Ausschüttung einer Dividende fassen wird. Aufgrund
des trotz des Jahresfehlbetrages von 943.160,69 EUR im Geschäftsjahr
2011 aus Vorjahren vorhandenen hohen Bilanzgewinns der
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft in Höhe von 5.325.319,01 EUR
könnte die Hauptversammlung am 29. Oktober 2012 auch eine wesentlich
höhere Dividende von bis zu 4,85 EUR je Allerthal-Aktie beschließen.
Da die Annahmefrist für die Teilerwerbsangebote der Scherzer & Co.
Aktiengesellschaft und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erst
nach Hauptversammlung und dem voraussichtlichen Dividendenzahltag
enden, kann der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft aus
wirtschaftlichen Gründen nicht auf die Vollzugsbedingung, wonach die
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft in dem Zeitraum ab dem Tag der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. August 2012 bis zum
Ablauf der Annahmefrist keine Dividende an die Aktionäre der
Allerthal-Werke zahlt, verzichten. Das Teilerwerbsangebot der
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft steht unter keinen Bedingungen.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass
aufgrund der anstehenden Hauptversammlung eine Beschlussfassung über
die Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2011 nicht
unwahrscheinlich erscheint und die unter Ziffer 5.10 lit. a) der
Angebotsunterlage zu dem Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft enthaltene Vollzugsbedingung damit endgültig
ausfallen und das Angebot damit nicht vollzogen werden würde.
Aufgrund der Änderung des Teilerwerbsangebots der Scherzer & Co.
Aktiengesellschaft vom 2. Oktober 2012 besteht ein Rücktrittsrecht
für diejenigen Aktionäre, die eines der beiden Teilerwerbsangebote
der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft oder der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung
durch die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft am 2. Oktober 2012
angenommen haben.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG haben sich unter
Ziffer 7.4 ihrer Angebotsunterlage ausdrücklich vorbehalten, im
Rahmen des rechtlich Zulässigen Allerthal-Aktien, Optionen auf
Allerthal-Aktien oder andere Finanzinstrumente, die den Erwerb von
Allerthal-Aktien ermöglichen, auch außerhalb dieses Angebots über die
Börse oder außerbörslich zu erwerben oder entsprechende
Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft wird demgemäß ihre Beteiligungsabsichten an der
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft auch außerhalb des
Teilerwerbsangebots zu verfolgen.
Aufgrund der mehrmaligen Verlängerung der Annahmefrist des
Teilerwerbsangebots hat sich der ursprünglich für die Abwicklung des
Teilerwerbsangebots und Zahlung der Gegenleistung vorgesehene Termin
bereits mehrmals nach hinten verschoben. Der Vorstand der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft hat daher die bereits genannte Erhöhung
der Gegenleistung auf 9,35 EUR je Allerthal-Aktie beschlossen.
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