Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Endlich müssen die Vermittler ihre Provision offenlegen. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen die Provision, beziehungsweise die Höhe dieser, verschwiegen wird.
(firmenpresse) - In dem verhandelten Fall (AZ: XI ZR 510/07) hatten die Vermittler versäumt, den Anleger darüber zu informieren, dass der Vermittler eine verdeckte Verkaufsprovision in Höhe von 8 Prozent des Nominalwertes bei dem Kauf des Produktes erhält. Bei so einer hohen Provision liegt es auf der Hand, dass ein erhebliches Eigeninteresse am Verkauf des Produktes besteht.
Die proConcept AG vertritt die Position, dass der provisionsorientierte Finanzvertrieb zu mehr Schaden als Segen führt. Zwar müssen in keiner anderen Branche die Provisionen offengelegt werden, aber in keiner anderen Branche ist es so, dass soviel Schindluder mit dem Unwissen der Kunden getrieben wird.
Dazu Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG: „Abschlussprovisionen in vierstelliger Höhe nutzen weder den Unternehmen, noch den Kunden. Sie sind ausschließlich Mittel der Versicherungsgesellschaften, um bei den Vertriebsorganisationen attraktiv zu sein und Marktanteile zu erreichen.“
In keiner anderen Branche verdient ein Verkäufer für ein oftmals nur einstündiges Verkaufsgespräch mehrere tausend Euro dafür, dass er dem Kunden das bisher genutzte Produkt schlecht redet und ihn motiviert, dasselbe nur anders verpackt noch einmal neu abzuschließen. Laut Jens Heidenreich, fördert das bisherige Provisionsmodell die Altersarmut, denn unwissende Verbraucher lassen sich immer noch zu unvertretbaren Abschlüssen hinreißen, weil sie den Verkäufern vertrauen.
Es wird Zeit für ein staatlich kontrolliertes Modell, wo die Berater genau wie Steuerberater und Rechtsanwälte für die Dinge, die verkauft werden haften, denn schließlich ist der Berater als Fachmann verantwortlich für das, was in 30 Jahren mit seinem Kunden passiert - dafür muss er die Verantwortung übernehmen - und das geht nur, wenn dieser wirklich verantwortungsbewusst und nicht provisionsorientiert verkauft.
Nicht zuletzt sind auch die derzeitige Finanzkrise und alle anderen daraus resultierenden Probleme auf diesen Umstand zurückzuführen. Denn wenn ein Kunde heute noch eine normale Kapitalanlage zeichnen würde und keine „provisionsgeilen“ Finanzvertriebe darum buhlen würden ihn umzudecken, müssten auch nicht ständig neue noch spekulativere Anlagen erfunden werden - die Wucherungen blieben aus und die Risiken wären für alle Beteiligten kalkulierbar.
Die Zeit der Finanzvertriebe ist vorbei - weg mit denen - es wird Zeit für verantwortungsbewusste Berater.
Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.
proConcept AG
Konstanzer Str. 37
CH-8274 Tägerwilen
Schweiz
Tel.: +49 (0) 716668448
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