PresseKat - Erschließungsbeitragsrecht - Anspruchsvolle Rechtsmaterie mit Konfliktpotenzial

Erschließungsbeitragsrecht - Anspruchsvolle Rechtsmaterie mit Konfliktpotenzial

ID: 746786

Erschließungsbeiträge: zwischen komplizierter Rechtslage, komplexen Berechnungsmethoden und leeren Gemeindekassen

(firmenpresse) - Erschließungsbeiträge sind immer wieder Thema hitziger Diskussionen in den Rathäusern. Einerseits sind diese Beiträge wichtig für kommunale Haushalte und müssen in der Regel auch von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Andererseits bergen sie ein hohes Konfliktpotenzial, da es sich bei diesen Forderungen regelmäßig um hohe Beträge, die innerhalb kürzester Zeit aufgebracht werden müssen. Dabei bereitet die Berechnung der konkreten Beitragssumme rechtlich und rechnerisch große Probleme. Fast jeder Bescheid ist in irgendeiner Art und Weise angreifbar. Vorliegend soll kurz skizziert werden, wie Erschließungsbeiträge allgemein erhoben werden und wo etwaige Anknüpfungspunkte für Fehler liegen können.

a) Rechtsgrundlage

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben. Regelmäßig notwendig ist zudem eine Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde als Grundlage. Bereits bei der Aufstellung der Satzung bestehen Schwierigkeiten, da nicht alle Satzungen an die neueste Rechtsprechung angepasst sind und dadurch bereits die Grundlage nichtig sein könnte.

b) Beitragsmaßstab

Die Abrechnung erfolgt nach einem in der Satzung geregelten Beitragsmaßstab. Auch hier muss der Maßstab den Vorgaben der Rechtsprechung entsprechen. Problematische Regelungen gibt es immer wieder für Grundstücke die an mehreren Straßen liegen (sog. Eckgrundstücke), oder aber für gewerblich nutzbare Grundstücke.

c) umlagefähiger Aufwand und Abrechnungsgebiet

Hier gibt es regelmäßig die größten Unsicherheiten, da gesetzlich nur wenige Regelungen hierzu bestehen und die Rechtsprechung nur allgemeine Formeln aufstellt. Nicht alle mit der Erschließungsanlage anfallenden Kosten können nämlich dem Bürger auferlegt werden. Das gilt vor allem auch für die Baustoffe, die verbaut wurden. Auch ist nicht immer eindeutig, auf welche Grundstücke der gesamte Aufwand überhaupt umgelegt werden kann. Die Bezeichnung einer Straße (Straßenname) ist nämlich kein Faktor, der für das Abrechnungsgebiet eine Rolle spielt, vielmehr ist hier der natürlich Straßenverlauf maßgebend.





d) Zusammenfassung

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Erschließungsbeitragsrecht zu den schwierigsten Problemen des kommunalen Abgabenrechts zählt. Da es zudem regelmäßig um hohe Geldbeträge geht, sind Streitigkeiten mit der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert. Der Verfasser kennt als ehemaliger Sachbearbeiter für Erschließungsbeitragsrecht die maßgeblichen Problemfelder der Berechnung. Mit professioneller Hilfe lässt sich fast jeder Bescheid reduzieren oder sogar aufheben.



Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M Eur.
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Sattlerstraße 9

97421 Schweinfurt


Tel. +49 (0)9721/71071 Fax: +49 (0)9721/71072
mailto: info(at)rechtsanwalt-galka.de
www.rechtsanwalt-galka.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Anleger von Prorendita VIER Britische Leben Ideenkapital werden über Verluste informiert Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 22.10.2012 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 746786
Anzahl Zeichen: 3160

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Janus Galka
Stadt:

Schweinfurt


Telefon: 0972171071

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erschließungsbeitragsrecht - Anspruchsvolle Rechtsmaterie mit Konfliktpotenzial"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Höhe der Beamtenpension - Regelung verfassungsgemäß ...

Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das ...

Lautes Hundegebellt - Hund weg ...

Tiere können Gegenstand sowohl privater als auch öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten sein. Insbesondere wenn die Nachtruhe beispielsweise von Hunden nicht eingehalten wird, können Sicherheitsbehörden (Gemeindern, Landratsämter) einschreiten un ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)