(ots) - Durch Fehler bei der Tilgungswahl verlieren
Immobilienkäufer immer wieder viel Geld. Entweder werden
Sondertilgungsoptionen teuer erkauft und nicht ausreichend genutzt.
Oder Kreditnehmer tilgen zu wenig, was die Kreditlaufzeit in die Höhe
treibt. "Wer die passende Tilgungshöhe bestimmen will, muss vor dem
Immobilienkauf einen richtigen Kassensturz machen und seine künftige
Einnahmesituation realistisch einschätzen", sagt Manfred Hölscher vom
Baugeldvermittler Enderlein. Der Experte hat 3 Fakten
zusammengetragen.
Erstens: Teure Sondertilgungsoptionen müssen nicht sein. Die
meisten Banken gewähren heute kostenfreie Sondertilgungsoptionen von
jährlich bis zu 5 Prozent. "Man sollte vorher genau prüfen, ob
darüber hinaus Sondertilgungen benötigt werden. Denn: Zusätzliche
Rückzahlungsoptionen verteuern den Kreditzins und damit das
Darlehen", sagt Manfred Hölscher. Erfahrungsgemäß werden zusätzliche
Sondertilgungen aber nur selten genutzt. Wer zeitnah hohe
Geldzuflüsse erwartet, sollte besser variable Kredite prüfen, die
alle drei oder sechs Monate komplett zurückgezahlt werden können.
Oder aber die Laufzeit des Darlehens wird auf einen feststehenden
Rückzahlungsbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestimmt - etwa
wenn eine Lebensversicherung fällig wird.
Zweitens: Eine allgemeingültige Tilgungshöhe gibt es nicht - aber
eine individuelle. Die hängt laut Enderlein von der Zinsbindung, den
Kreditzinsen und der Einnahmesituation ab. Unabhängig davon gilt:
Bei einem Kreditzinsniveau von rund 3 Prozent ist für den Eigennutzer
eine Anfangstilgung von mindestens zwei Prozent eigentlich Pflicht -
genauso wie eine - gegebenenfalls an die Tilgung angepasste -
langfristige Zinsfestschreibung. Aber auch bei einer kurzen
Zinsbindung ist eine höhere Anfangstilgung unerlässlich, damit die
Restschuld bei der Anschlussfinanzierung nicht zu hoch ist. Die
Tilgung sollte jedoch nicht so hoch gewählt werden, dass die
monatliche Darlehensrate dem Kreditnehmer keine Luft mehr zum Atmen
lässt. Und wenn es doch einmal so weit kommt, sollten Kreditnehmer
einen kostenfreien Tilgungssatzwechsel im Darlehensvertrag vereinbart
haben.
Drittens: Im Darlehensvertrag vereinbarte Sondertilgungen bringen
nur dann etwas, wenn man diese Option in den ersten zehn Jahren der
Darlehenslaufzeit zieht - bei längeren Festschreibungszeiten wird ab
dem elften Jahr eine kostenfreie Sondertilgung in beliebiger Höhe vom
Gesetzgeber gewährt. Und: Sondertilgungen können teilweise
zurückgeholt werden. Es gibt Banken, die bieten Kreditnehmern die
Möglichkeit, bereits geleistete Sondertilgungen rückgängig zu machen.
Hintergrund: Viele verzichten auf Sondertilgungen, weil sie einen
Notgroschen für unvorhergesehene Ausgaben zurückhalten - wie etwa
eine teure Autoreparatur. Das Prinzip der Revalutierung: Wer seine
Sondertilgung zurück möchte, kann sich den Betrag gebührenfrei und
ohne Aufpreis wieder ausbezahlen lassen. Pro Jahr können fünf oder
zehn Prozent der Darlehenssumme sondergetilgt werden. Benötigt der
Kreditnehmer plötzlich Geld, kann er sich bis zu drei Sondertilgungen
gebührenfrei und ohne Zinszuschlag zurückholen, wobei die
Mindestsumme pro Wiederauszahlung bei 5.000 Euro liegt. Allerdings
bieten laut Baugeldvermittler Enderlein nur wenige Banken eine solche
Option an.
Ãœber Enderlein & Co. GmbH:
Die Enderlein & Co. GmbH (www.enderlein.com) hat sich neben der
regionalen Vermittlung von privaten Immobilienkrediten auf die
bundesweite Finanzierung von Wohn-, Rendite- und Gewerbeimmobilien
spezialisiert. Zielgruppe des Unternehmens sind private Bauherren,
Kapitalanleger, Unternehmer und Investoren. In puncto individuelle
Kreditbeschaffung und komplexe Finanzierungen zählt die in Bielefeld
ansässige Enderlein & Co. GmbH zu den renommiertesten
Baugeldvermittlern Deutschlands. Die Berater finden für die Kunden
individuell den optimalen Immobilienkredit. Dafür arbeitet Enderlein
mit deutschen Hypothekenbanken und Versicherungsgesellschaften
zusammen.
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