(ots) - Heute fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung
zum Entwurf des dritten Gesetzes zur Neuregelung
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (ENWG) statt, zu der auch
der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geladen war. Grundsätzlich
begrüßt der Verband den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Zum
Beispiel werde die ausführliche Regelung der Offshore-Windkraft zu
Rechts- und Investitionssicherheit führen, "was in diesem besonders
kapitalintensiven Segment besonders notwendig ist", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "In Zeiten, in denen sich
die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich ändern,
werden Investitionen ansonsten nahezu blockiert." Die vorgesehene
"Offshore-Umlage" müsse allerdings von der Politik gegenüber den
Endkunden transparent vermittelt werden, "vor allem vor dem
Hintergrund, wenn selbst im Falle grob fahrlässigen Handels des
Übertragungsnetzbetreibers die Allgemeinheit in erheblichem Maße
herangezogen werden soll", so Reck. "In solchen Fällen sollten die
Ãœbertragungsnetzbetreiber mehr in die Verantwortung genommen werden.
Deshalb sollte man auch den im Entwurf vorgesehen Umlage-Höchstsatz
deutlich absenken und die Stromkunden entlasten."
Auf der heutigen Agenda standen zudem die neuen Regelungen zur
Versorgungssicherheit, mit denen Kraftwerksbetreiber gezwungen
werden, Kraftwerksstilllegungen zu unterlassen. "Möglichen
Gefährdungen der Versorgungssicherheit muss entgegengesteuert werden,
das ist richtig. Allerdings darf die Versorgungssicherheit nicht im
regulatorischen Aktionismus untergehen - zumal das Abschaltverbot für
den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen kann", sagt Reck.
"Der aktuelle Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der
Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt,
anstatt ihn zu stärken." Bevor die Politik jedoch Rahmenbedingungen
für Kapazitätsmechanismen festlege, sollte man zunächst über ein
neues, integriertes Marktdesign diskutieren, so Reck. "Wir brauchen
wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel
gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt.
Mit der Diskussion über ein neues Marktdesign haben wir jetzt die
einmalige Chance dazu."
In der heutigen Anhörung ging es ferner um Regelungen zur
buchhalterischen Entflechtung. Aus VKU-Sicht sollte der Bundestag die
Chance nutzen und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen
bezüglich Konzessionsvergabe und Konzessionsabgabe übernehmen.
Hierdurch würde die notwendige Rechtssicherheit für das
Konzessionsvergabeverfahren hergestellt. Dazu der
VKU-Hauptgeschäftsführer: "Die jetzige Rechtslage führt insbesondere
zu Problemen in der Finanzierung, was potenzielle Bewerber, die eine
Stromnetzkonzession kaufen wollen, abschreckt und die Finanzierung
notwendiger Netzinvestitionen erschwert."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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