(ots) - Das Urteil des Staatsgerichtshofs gegen die
Landesregierung wiegt sehr schwer. Einen Verfassungsbruch hat
Bückeburg festgestellt - zu einem Thema rund um die Wulff-Affäre. Die
Landesregierung hat mangelhaft recherchiert, als es um den
Nord-Süd-Dialog ging. Deshalb hat sie das Parlament nicht
wahrheitsgemäß informiert.
Nun muss sich die Landesregierung dem Verdacht der
Verschleierungstaktik stellen. Finanzminister Hartmut Möllring (CDU)
verweist zwar auf umfängliche Nachforschungen. Aber das waren eher
fruchtlose Versuche. Das monieren auch die Richter indirekt, wenn sie
zum Beispiel herausstellen: Zu Großveranstaltungen wie dem
Nord-Süd-Dialog gehören Servicekräfte. Das ist eine Kernfrage der
Organisation.
Dass es sich beim Servicepersonal um Studenten der Medizinischen
Hochschule Hannover (MHH) handelte, einem Landesbetrieb, wäre leicht
herauszufinden gewesen. Und dass die Dienstleistung vom Party-Manager
Manfred Schmidt nicht bezahlt wurde, konnte die Presse mit einer
Frage an die MHH aufdecken. Die Landesregierung versäumte das. Passte
es nicht zur Vorwärtsverteidigung im Fall Wulff? Nun steht die
Glaubwürdigkeit auf dem Spiel.
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Andreas Kathe
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