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Kreislaufwirtschaftsgesetz ist europarechtskonform / VKU: "Keine alten Debatten neu aufrollen"

ID: 747715

(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wendet
sich entschieden gegen die Behauptung einiger Verbände, das im Juni
2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz sei nicht
europarechtskonform. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wir
können darauf vertrauen, dass die Bundesregierung die
Europarechtskonformität des Gesetzes genau geprüft hat. Insbesondere
die Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung wurde über Jahre intensiv
diskutiert. Nun geht es darum, das Gesetz umzusetzen und die
Abfallwirtschaft im Sinne des Umweltschutzes weiter zu entwickeln."
Nicht nur die Bundesregierung, auch das Bundesverwaltungsgericht ist
von der Vereinbarkeit der Vorrangstellung der Kommunen bei der
Hausmüllentsorgung mit dem Europarecht überzeugt. Bereits drei Mal
hatten die Richter dies in ihren Urteilen bestätigt. "Es ist
niemandem gedient, diese ausreichend geführte Debatte neu
aufzurollen. Die Branche braucht endlich Planungssicherheit", so
Reck. "Falsche Argumente andauernd zu wiederholen macht diese nicht
richtiger."

Derzeit werden rund 60 Prozent aller Sammelleistungen von Kommunen
an private Entsorger ausgeschrieben. "Kommunen und private Entsorger
arbeiten gut zusammen. Daran ändert auch das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts." Auch von staatlichen Monopolen
und fehlendem Wettbewerb könne nicht die Rede sein. Wenn eine
gewerbliche Sammlung eines privaten Entsorgers wesentlich
leistungsfähiger ist, kann die Sammlung von der Behörde nicht
untersagt werden. "Was das Gesetz unterbindet, ist das ungehinderte
Rosinenpicken von Wertstoffen gewerblicher Entsorger zu Lasten der
gebührenzahlenden Bürger. Das ist gut und richtig. Wir unterstützen
die Bundesregierung hier ausdrücklich."

Auch die Behauptung, die Papierqualität könne sinken, sei absurd,
so Reck. "Die Kommunen sind ein verlässlicher Partner der




weiterverarbeitenden Recyclingindustrie." Deutschland hat eine der
höchsten Recyclingquoten in der Europäischen Union. Zu verdanken ist
dies unter anderem der getrennten Altpapiersammlung durch die
Kommunen sowie der Weiterverarbeitung in Papierfabriken, die
vollständig in privater Hand ist. Die Verwertung der Papierfraktion
erfolgt stets im Wettbewerb. So hat bereits im Jahr 2005 der
Bundesgerichtshof die Kommunen dazu verpflichtet, das Recycling von
Altpapier - trotz positiver Erlöse - auszuschreiben. Die Behauptung
der privaten Verbände, hier bestünden kommunale Monopole und
Preisdiktate, entbehrt daher jeder Grundlage."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 23.10.2012 - 11:53 Uhr
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