(firmenpresse) - Er ist gut gemeint, sinnvoll und durchaus KMU[1]-freundlich – der aktuelle Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der im Rahmen neuer Mehrwertsteuervorschriften der elektronischen Rechnungstellung (E-Invoicing) den Weg ebnen soll. Ziel ist es, einer aktuellen EU-Mitteilung zufolge, „durch den verstärkten Einsatz der elektronischen Rechnungstellung die Belastungen für die Wirtschaft zu verringern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen und die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung zu unterstützen.“ Kurz: Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen die Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungstellung vereinfacht, modernisiert und harmonisiert werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sind – wie vorgeschlagen – elektronische bzw. digitalisierte Rechnungen erst einmal den gängigen Papierrechnungen völlig gleich gestellt, würde das einen immensen Bürokratieabbau bedeuten. Zu berücksichtigen bleibt aber an dieser Stelle, dass weiterhin komplexe rechtliche Auflagen an digitalisierte Rechnungen bestehen werden. Diese beziehen sich sowohl auf die Sicherstellung der Echtheit der Herkunft (Authentizität) als auch auf die Unversehrtheit der Daten (Integrität), insbesondere bei der Aufbewahrung. Die revisionssichere Archivierungspflicht der Rechnungsdaten bleibt damit weiterhin bestehen.
Doch trotz dieses positiven Signals zeigt sich der Markt im höchsten Maße verunsichert. In vielen Meldungen wird der Eindruck vermittelt, dass die Vorschläge praktisch schon abgesegnet seien. Das aber trifft ganz und gar nicht zu! Zur Verdeutlichung: Die Europäische Kommission hat zum 28.01.2009 nur einen Vorschlag zur Richtlinienänderung veröffentlicht, rechtskräftig ist er damit noch lange nicht. Er muss einstimmig von allen 27 EU-Ländern angenommen werden. Das kann dauern. Denn die Länder sind sich in dieser Frage keineswegs einig. Wenn schlussendlich ein Konsens gefunden wird, haben die EU-Länder noch mindestens zwei Jahre Zeit, die neue Direktive in Landesrecht umzusetzen. Daher tritt eine Änderung voraussichtlich erst ab dem 01.01.2013 in Kraft.
Die tatsächlich rechtskräftige Gleichstellung von papierbasierter und elektronischer Rechnung mag zwar noch dauern, rechnen wird es sich aber allemal – so sprechen EU-Verantwortliche von erwarteten Einsparungen in Höhe von bis zu 18 Milliarden Euro. Dabei beziehen sie sich auf das gesamte Aktionsprogramm der Kommission zur „Verringerung der Verwaltungslasten für die Wirtschaft“. Ziel ist bis 2012, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken. Dabei müssen Unternehmen nicht auf die neuen Gesetze warten, denn bereits heute können Unternehmen mit der Umstellung auf rechtssicheres E-Invoicing erheblich Kosten einsparen und die Prozesse maximal optimieren – und das zum Teil mit einem ROI unter 6 Monaten.
Wie sollte sich nun ein Unternehmen auf diese Situation vorbereiten, wenn es eine Umstellung auf elektronische Rechnungen plant? Die Antwort findet man beispielsweise bei einem Dienstleister wie Crossgate, der eine rechtssichere E-Invoicing-Lösung (EDI/PDF) bereits heute in 33 Ländern anbietet und diese je nach Gesetzesänderung anpasst. Dabei ist auch die revisionssichere Archivierung zu 100 Prozent abgedeckt. Der Netzwerk-Ansatz von Crossgate basiert auf dem EDI-On-Demand-Modell und damit einer Lösung, die mit 50% TCO (Total Cost of Ownership) gegenüber einer Inhouse-Lösung alle technischen und rechtlichen Anforderungen an EDI (Electronic Data Interchange) und E-Invoicing erfüllt.
Ãœber Crossgate:
Crossgate ist der weltweit erste Anbieter eines Business-Ready Networks, das ad hoc eine hundertprozentige Integration von Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten garantiert. Einmal an das Crossgate-Netzwerk angeschlossen, können Unternehmen Daten in allen Formaten und über alle Mediengrenzen hinweg mit beliebigen Geschäftspartnern elektronisch austauschen. Durch die Crossgate B2B-360°-Services „powered by SAP“ erhalten Kunden direkt aus ihrem SAP-System heraus einen sofortigen Zugang zu allen in das B2B-Transaktionsnetzwerk integrierten Geschäftspartnern. Mit den rechtskonformen eInvoicing-Services deckt Crossgate den gesamten Prozess der ein- und ausgehenden Rechnungen inklusive Signatur, Compliance Monitoring und der revisionssicheren Langzeitarchivierung ab. Über das Crossgate Business-Ready Network tauschen bereits mehr als 40.000 Geschäftspartner Dokumente und Daten aus.
Neben dem neuen Hauptsitz in München ist Crossgate an vier Standorten in Deutschland vertreten, Auslandsgesellschaften befinden sich in Atlanta, London, Mailand und Paris. Crossgate beschäftigt zurzeit ca. 250 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter www.crossgate.de.
Crossgate AG
Balanstraße 73
Gebäude Nr. 11
81541 München
Andrea Fusenig
Tel. +49-89-207041 388
Fax +49-89-207041 333
E-Mail: Andrea.Fusenig(at)
crossgate.com
www.crossgate.com
Trademark PR
Goethestraße 66
80336 München
Susanne Nguyen
Tel. +49 (0)89 / 444 46 74 11
Fax +49 (0)89 / 444 46 74 79
E-Mail: susanne.nguyen(at)
trademarkpr.eu