(ots) -
Dreiviertel der Befragten bewerten die neuen, erweiterten
Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im Sanierungsrecht als
sinnvoll
Die neuen, erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im
Rahmen des im März 2012 gestarteten ESUG, dem "Gesetz zur
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", werden von Experten der
am Sanie-rungsprozess beteiligten Berufsgruppen mit deutlicher
Mehrheit begrüßt. Dreiviertel sehen hierin eine sinnvolle Maßnahme
für Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens (sehr sinnvoll:
19% und sinnvoll: 56%). Dies ist ein zentrales Ergebnis der
Expertenbefragung "Erste Erfahrungen mit dem ESUG", für die der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die Antworten von
insgesamt 342 Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten,
Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern sowie
Entscheidungsträgern aus Banken ausgewertet hat. 84 Prozent sind
darüber hinaus der Meinung, dass die Stakeholder bei einem
Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht frühzeitig eingebunden sein
sollten. Burkhard Jung, stellvertretender Vorsitzender des
BDU-Fachverbandes Sanierung: "Das deutliche Mitspracherecht des
vorläufigen Gläubigerausschusses bei der Auswahl des
Insolvenzverwalters wird die Zahl sanierter Betriebe weiter erhöhen.
Das Hauptziel und die Vorgaben des neuen ESUG, den Schwerpunkt auf
die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu
legen, begrüße und unterstütze ich daher ausdrücklich."
Weiterhin befürworten knapp 90 Prozent der Sanierungsexperten den
Einsatz eines begleitenden Unternehmensberaters oder eines Chief
Restructuring Officers (CRO) (sehr sinnvoll: 50 %, sinnvoll: 39%), um
das häufig unmittelbar vor und nach der Insolvenzantragsstellung
anzutreffende Führungsvakuum aufzulösen. Und: Gut dreiviertel der
Befragungsteilnehmer weisen den am Sanierungsprozess beteiligten
Beratern einen wichtigen Einfluss auf den Sanierungserfolg zu
(entscheidender Einfluss: 17% und hoher Einfluss: 63%). Besonderes
Gewicht wird darin gesehen, dass diese über die Unterstützung bei der
Organisation und Information eines vorläufigen Gläubigerausschusses
erreichen können, dass die Gerichte Insolvenzverwalter bestellen, die
das Vertrauen des repräsentierenden Gremiums und damit der
Gläubigerschaft besitzen.
Dass die erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger
sinnvoll sind und Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens
unterstützen, bekräftigt der Großteil der Sanierungsexperten in allen
befragten Berufsgruppen. Bei den Entscheidungsträgern aus Banken
liegt der Anteil, die dies für sehr sinnvoll oder sinnvoll halten,
beispielsweise bei 82,8 Prozent, bei Rechtsanwälten bei rund 79
Prozent und bei den Insolvenzverwaltern bei knapp 70 Prozent.
Die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen ESUG sind auch
zentrales Thema der BDU-Fachkonferenz Sanierung, die am 30. Oktober
2012 im Hotel Airport Maritim in Düsseldorf stattfinden wird. Als
Teilnehmer werden rund 300 Sanierungsexperten erwartet. Informationen
unter: www.bdu-fachkonferenz.de
Hintergrund
Sanierungsbefragung "Erste Praxiserfahrungen mit dem ESUG": Für
die Befragung hat der BDU im Oktober Insolvenzverwalter,
Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
sowie Entscheidungsträger aus Banken online befragt. Insgesamt wurden
die Antworten von 342 Sanierungsexperten in die Auswertung
einbezogen. Prozentual verteilen sich die Teilnehmer der Befragung
auf die folgenden am Sanierungsprozess beteiligten Berufsgruppen: 7%
Insolvenzverwalter, 8% Rechtsanwälte, 53% Unternehmensberater, 5%
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, 11% Entscheidungsträger aus Banken
sowie 16% Sonstige.
Download der Befragungsergebnisse unter: www.bdu.d
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
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