(ots) - Wie die Fluglinien mit ihren Kunden umgehen, davon
können die Verbraucherzentralen erzählen. Sie starteten eine
Online-Befragung. Und die spricht für sich. 76 Prozent der
Umfrageteilnehmer gaben laut Verbraucherschützer an, ihnen sei keine
Entschädigung angeboten worden ist, auch nicht auf Nachfrage. Dabei
seien 50 Prozent der Umfrageteilnehmer von einem Flugausfall
betroffen gewesen und hätten zumindest einen Anspruch auf
Flugerstattung. 22 Prozent der Umfrageteilnehmer erhielten überhaupt
keine Antwort.
Und jetzt bestätigt der Europäische Gerichtshof sein Urteil:
Passagiere haben bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden
dieselben Ansprüche, wie bei gestrichenen Flügen. Das freut uns.
Wohlgemerkt: Das oberste europäische Gericht hat kein neues Urteil
gesprochen, es hat ein altes - nämlich aus dem Jahr 2004 - noch
einmal präzisiert.
Werden nun die Fluggesellschaften angesichts des Machtwortes durch
den Gerichtshof zusammenbrechen? Wohl kaum. Dass sie nun offensiv auf
ihre verärgerten Kunden zugehen - das kann man sich höchstens
wünschen. Mehr aber auch nicht.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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