(ots) - Für die sichere Versorgung der Bevölkerung mit
Grippe-Impfstoffen muss der bewährte Lieferweg von den Herstellern
über die Großhändler und Apotheken bis zu den Ärzten wieder zum
Standard in Deutschland werden. Die von den Krankenkassen
abgeschlossenen Rabattverträge mit jeweils nur einem Hersteller sind
dagegen bei den sensiblen Grippe-Impfstoffen aus heilberuflicher
Sicht nicht vertretbar. Das erklärt die Arzneimittelkommission der
Deutschen Apotheker (AMK) angesichts des andauernden
Grippe-Impfstoff-Chaos'.
"Die Versorgungssicherheit für die Patienten und der Impfschutz
gegen Grippe müssen oberste Priorität haben", sagt AMK-Vorsitzender
Prof. Dr. Martin Schulz. Wenn Krankenkassen Rabattverträge über
Grippe-Impfstoffe auf regionaler Ebene nur an einen Hersteller über
den günstigsten Preis vergeben, können Lieferprobleme des jeweiligen
Ausschreibungsgewinners zu erheblichen Versorgungslücken führen.
"Die jährliche Grippe-Schutzimpfung ist und bleibt eine wichtige
und notwendige Präventionsmaßnahme", sagt Schulz. Gerade für
gefährdete Bevölkerungsgruppen ist dieser Schritt laut
Arzneimittelkommission unbedingt zu empfehlen - jeweils in Abstimmung
mit dem impfenden Arzt.
Der AMK bereitet jedoch zunehmend Sorge, dass die
Versorgungssicherheit durch das "Ausprobieren" neuer Vertriebswege
unnötig aufs Spiel gesetzt wird. Schulz: "Bei Grippe-Impfstoffen
dürfen die Patienten nicht auf die Versorgung durch nur einen
Hersteller angewiesen sein." Die ausschreibungsbedingt
unterschiedlichen Versorgungswege erschweren zudem den Rückruf von
Impfstoffen verdächtiger Chargen. Dies kann die
Arzneimittelsicherheit beeinträchtigen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
und www.arzneimittelkommission.de
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