(ots) - Am Jahresende 2011 erhielten in Deutschland rund
332 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %.
Damit waren am Jahresende 2011 deutschlandweit 4 von 1 000
Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten
bezogen die Menschen in Hamburg mit 7 Personen je 1 000 Einwohner
diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in
Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei 1
Person je 1 000 Einwohner.
Zwei Drittel der Leistungsberechtigten (67 %) lebten in
Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, ein Drittel (33 %) der
Empfänger lebte außerhalb solcher Einrichtungen. Sie führten
überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Mit knapp 41 Jahren waren die
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt
deutlich jünger als Bezieher in Einrichtungen. Diese waren
durchschnittlich rund 53 Jahre alt.
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen
mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem
6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB
XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel
durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in
anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die
Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente
in Betracht. Weitere Informationen und lange Zeitreihen können über
die Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und
22121-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu
finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Laura Büntemeyer, Telefon: (0611) 75-8478, www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de