(ots) - Managementberater Herbert Mühlenhoff:
"'Doppelte Freiwilligkeit' kann betriebsbedingte Kündigungen
ersetzen."
Auf Grund von Umstrukturierungen trennen sich allein in 2012/2013
Unternehmen von rund 140 000 Mitarbeitern, allen voran
Energieunternehmen und Banken, aber auch IT-Unternehmen und
Konsumgüterhersteller. "Vom Personalmanagement wird in dieser
Situation der Einsatz geeigneter operativer Instrumente erwartet. Sie
müssen bei notwendigem Personalabbau die Geschäftsleitung, das
HR-Management, Vorgesetze und Betriebsrat unterstützen sowie
sozialverträgliche Lösungen für die Mitarbeiter finden", so Herbert
Mühlenhoff, Geschäftsführer der Mühlenhoff Managementberatung
(www.muehlenhoff.com). Bislang stützten sich Arbeitgeber bei
Personalabbau in der Regel auf den Sozialplan und betriebsbedingte
Kündigungen. Nun aber nutzen HR-Manager ein weiteres Instrument: sie
bauen auf das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit". Dabei sprechen
Arbeitgeber keine betriebsbedingten Kündigungen aus. Stattdessen
erhalten ausgewählte Mitarbeiter das Angebot, unter Zahlung einer
Abfindung das Unternehmen freiwillig zu verlassen, erläutert
Mühlenhoff, der seit mehr als 20 Jahren auf Trennungsmanagement und
Changeprozesse spezialisiert ist. Bei diesem Vorgehen behalte sich
der Arbeitgeber vor, die Mitarbeiter auszuwählen, beispielsweise nach
Funktionsinhalt oder Abteilungszusammensetzung.
In diesem Vorgehen sieht das HR-Management einen großen Vorteil, weil
es die künftige Personalzusammensetzung an den strategischen Zielen
des Unternehmens ausgerichtet kann. Die Regeln der Sozialauswahl
berücksichtigen dagegen nicht die zukunftsorientierte
Personalplanung. Mit dem Instrument der "doppelten Freiwilligkeit"
erreichen Personalmanager zudem, dass Mitarbeitern, die sich
innerlich bereits vom Unternehmen verabschiedet haben, eine Brücke
zum Ausstieg gebaut wird. Gleichzeitig müssen sie sich nicht von
Mitarbeitern und Potenzialträgern trennen, die gerne im Unternehmen
verbleiben wollen.
Arbeitnehmer erhalten in der Entscheidungsphase
eine professionelle Begleitung durch unabhängige, externe Berufs- und
Karriereberater. Entscheiden sie sich dafür, ihre Karriere außerhalb
des Unternehmens fortzusetzen, bekommen sie außerdem eine Beratung
zur beruflichen Neupositionierung (Outplacementberatung) angeboten.
"Arbeitgebern, die mit dem Instrument der "doppelten
Freiwilligkeit" arbeiten, gelingt es, Restrukturierungen
sozialverträglich vorzunehmen und in Einzelfällen auf
betriebsbedingte Kündigungen völlig zu verzichten. Unerlässlich ist
dabei, Arbeitnehmervertreter und auch direkte Vorgesetzte
einzubinden", fasst Berater Herbert Mühlenhoff, Vizepräsident des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), die Vorteile
zusammen.
Pressekontakt:
Mühlenhoff Managementberatung GmbH
Frau Sylvia Rainer
Wallstraße 16
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 55 86 760
info(at)muehlenhoff.com