(ots) - Die Abschaffung der Studiengebühren in Bayern wird
immer wahrscheinlicher. In diesem Fall fehlen den Universitäten im
Freistaat rund 180 Millionen Euro. "Der Anreiz für die
Hochschulen,ihre Ausbildungskapazitäten vollständig auszuschöpfen
würde dann wohl noch geringer", so die Münchner Anwälte Stephan J.
Lang und Alexander K. Eibl. Die seit 17 Jahren im Hochschulrecht
tätige Kanzlei Dr. Lang & Kollegen rät daher allen abgelehnten
Studienbewerbern, trotz Semesterbeginn, zu einer Studienplatzklage,
um noch eine Chance zu wahren. Laut Statistik der Kanzlei Dr.Lang &
Kollegen führen ca. 36% der Verfahren zum Erfolg.
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