Wenn der treue Vierbeiner in den OP muss
(firmenpresse) - Natürlich wünscht sich jeder, dass sein Hund möglichst lange aktiv und gesund bleibt und den Tierdoktor allenfalls bei der obligatorischen jährlichen Impfung zu Gesicht bekommt. Doch das ist leider oft nur ein Wunschtraum, denn es ist so schnell passiert: Bereits beim Herumtoben kann sich der vierbeinige Liebling schwer verletzen, oder aber Bello macht einen unbedachten Schritt auf die Straße, wo er prompt von einem Auto mitgerissen und auch schwer verletzt wird. Nicht auszudenken, wenn man gar einen Knoten unter der Haut - womöglich einen Tumor ? -, feststellt! Das kann, abgesehen von der Sorge um das treue Tier, dann richtig teuer werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Tierarztgebühren in der letzten Zeit deutlich erhöht haben.
Dabei ist die Anzahl der Versicherer, die Tiere unter ihre Fittiche nehmen und eine Hunde-Operationskrankenversicherung anbieten, nach Auskunft der IAK GmbH (Experte zur Tierversicherung im Internet) leider sehr überschaubar. Derzeit gibt es nur fünf große Anbieter, die die Experten auf ihrer Homepage http//:www.vergleichen-und-sparen.de/hundeopversicherung.html kurz vorstellen. Interessierte finden hier auch - ganz neu -, den ersten Vergleichsrechner zur Hunde-Operationsversicherung im Internet. Dort kann man Beiträge und Bedingungen der verschiedenen Anbieter vergleichen und das für sich passende Angebot heraus filtern.
Doch was wird von der Hunde-Operationskostenversicherung überhaupt gedeckt? Nun, es werden die Kosten eines operativen Eingriffs abgesichert, so lange dieser unter Vollnarkose erfolgt. Die Operation kann dabei aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nötig werden. Hier einige Beispiele: Ein Knoten stellt sich als gutartiger Tumor heraus, der dennoch entfernt werden muss. Hier springt die Versicherung ebenso ein wie bei einem Kreuzbandriss, den sich der Hund beim Toben zuzog. Ein typischer Versicherungsfall wäre auch ein Darmverschluss, der durch das Verschlucken eines Spielzeugs hervor gerufen wird.
Aufgenommen werden können alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse oder Größe, frühestens jedoch - je nach Tarif - ab der achten Lebenswoche bis zum vierten Lebensmonat. Einige Versicherungen nehmen Hunde nur bis zu einem bestimmten Lebensalter an. Die Erstattungspflicht - das heißt der Tag, ab dem die Kosten einer Operation übernommen werden - beginnt - je nach Tarif - 30 Tage bis 3 Monate nach Vertragsbeginn und die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, der Rasse und nach der gewünschten Erstattungshöhe.
Verschiedene Tarifbeispiele und die entsprechenden Preise finden Interessierte ebenfalls auf www.vergleichen-und-sparen.de/hundeopversicherung.html.
Bildquelle: ©Sybille Daden / www.pixelio.de
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