(ots) - "Das deutsche Berufsbeamtentum ist ein
wirtschaftlicher Standortvorteil und stärkt die Demokratie. Niemand
kann Streiks in Schulen, Gefängnissen, Polizeiwachen oder
Finanzämtern wollen. Die Bürger nicht und die Politik auch nicht",
sagte dbb Chef Peter Heesen am 31. Oktober 2012 in Berlin. In dieser
Auffassung sieht sich Heesen bestärkt durch die Ergebnisse eines vom
dbb in Auftrag gegebenen Gutachtens des ehemaligen
Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das am selben Tag der
Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht dabei die
Frage, ob deutsche Beamte an Streikmaßnahmen teilnehmen dürfen. Dass
dies nicht der Fall ist, ist seit vielen Jahrzehnten gängige
Rechtsaufassung. In der jüngeren Vergangenheit kam es jedoch im
Bildungsbereich zu einzelnen Klagen von verbeamteten Lehrern, die
sich das Streikrecht erstreiten wollten. Dabei beriefen sie sich auf
die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die beim Streikrecht
zwischen explizit hoheitlichen und anderen Aufgaben unterscheidet. In
erster Instanz fielen die Urteile, je nach Bundesland,
unterschiedlich aus. In der zweiten Instanz wurde das Streikverbot
für Beamte, durchgängig bestätigt. Allerdings ließen die Gerichte
wegen der grundsätzlichen Bedeutung Berufung zu, so dass die Frage
nun dem Bundesverfassungsgericht vorliegt.
"Die Eröffnung eines Streikrechts für Beamte", so Di Fabio, "käme
einer Auflösung des ausgewogenen Strukturprinzips von Rechten und
Pflichten gleich." Ferner liefe die Anwendung der EMKR darauf hinaus,
zwischen "Kernbereichsbeamten" mit explizit hoheitlichen Aufgaben und
"Randbereichsbeamten" zu unterscheiden. In der Folge wäre der Staat
gezwungen, in großen Bereichen auf den Einsatz von Beamten zu
verzichten. Di Fabio: "Das widerspricht wiederum dem Grundgesetz, das
den Einsatz von Beamten auch außerhalb der Kernbereichs der
hoheitlichen Aufgaben als dienlich für die bessere Verwirklichung
demokratischer sozial- und rechtsstaatlicher Grundsätze erachtet."
Weitere Informationen zum Thema "Beamte und Streik" unter:
http://www.dbb.de/themen/beamte/beamte-und-streik.html
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