(ots) - Mit der für heute angesetzten,
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung zur Unterzeichnung einer
Rahmenvereinbarung zur Abgabe der Personalabrechnung setzt das
Bundesministerium der Verteidigung einen negativen Schlusspunkt unter
ein Kapitel der Bundeswehrreform.
Trotz erheblicher und bis jetzt nicht ausgeräumter
verfassungsrechtlicher Bedenken sollen mehr als 2 000 Menschen der
Bundeswehrverwaltung mit ihrer Aufgabe an die Bundesministerien des
Inneren und der Finanzen abgegeben werden. Damit entledigt das
Verteidigungsressort sich mit einem Federstrich seiner Zuständigkeit
eines der Bundeswehrverwaltung mit Verfassungsrang zugeschriebenen
Aufgabenbereiches bei Besoldung, Versorgung, Entlohnung und Beihilfe
für über 400 000 Menschen, so der Bundesvorsitzende des Verbandes der
Beamten der Bundeswehr (VBB), Wolfram Kamm. Das von der Verfassung
verfolgte Ziel, die Streitkräfte von Verwaltungsaufgaben zu
entlasten, wird mit diesem Schritt ins Gegenteil verkehrt. Hinzu
kommt für das Verteidigungsressort ein erheblicher Verlust von Fach-
und Sachverstand auf diesen Rechtsgebieten, der den Service und die
Fürsorge für die Soldaten erheblich einschränken wird. Denn nur wer
die Lage der Soldaten kennt, wird sie gut und sachgerecht beraten
können.
Dass zudem bis zum heutigen Tag weder zur sachlichen Notwendigkeit
noch zu Fragen der Wirtschaftlichkeit oder möglicher
Effizienzrenditen des Vorhabens schlüssige Antworten vorliegen,
bestätigt aus der Sicht des VBB die Annahme, dass dieser
organisatorische Kraftakt nur aus Gründen der Erreichung der
politisch gesetzten Zielgröße von 55 000 Dienstposten in der
Zielstruktur bei der Bundeswehrverwaltung dient. Zudem gibt die
Rahmenvereinbarung auf wesentliche organisatorische Fragen noch keine
Antworten. Diese sollen in noch zu erarbeitenden Einzelvereinbarungen
gelöst werden. Der heutige Akt ist also ein Geschäft mit offenem
Ausgang, das zunächst nur Kosten verursacht. Und selbst deren Höhe
kann nicht abschließend benannt werden. Nur eins steht fest: Der Weg
soll unumkehrbar bereitet werden.
Was noch schwerer wiegt, ist die demotivierende Wirkung bei den
betroffenen Beschäftigten und die Enttäuschung über die Behandlung
durch den Arbeitgeber Bundeswehr. Sollte der ab dem Jahre 2013
geplante Aufgaben- und Personalübergang wie vorgesehen vollzogen
werden, verliert die Bundeswehr einen wichtigen, sie über Jahrzehnte
prägenden zivilen Teil. Im Zusammenhang mit dem ausgegebenen Leitsatz
von der einen Bundeswehr und dem einen Personalkörper beginnt ein
Erosionsprozess, an dessen Ende eine Abkehr von der bisher
einvernehmlich für die Bundeswehr geltenden "Zwei-Säulen-Theorie" von
Streitkräften und einer eigenständigen Bundeswehrverwaltung in der
Zukunft zu befürchten steht.
Pressekontakt:
Wolfram Kamm
Bundesvorsitzender des
Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB)
53115 Bonn
Baumschulallee 18 a
Telefon: 0228/389270
Fax: 0228/639960
E-Mail:mail(at)vbb-bund.de