(ots) - Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von
Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung - immerhin
15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum
Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis
erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) erfüllt und
insbesondere die Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid
einhält.
Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten
vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue
Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von
Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert
waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.
Moderne Feuerstätten erfüllen auch die weitaus schärferen
Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung
ohne Probleme. Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts sieht das jedoch oft anders aus. Hier
muss in vielen Fällen mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das
ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht - für Altgeräte, deren
Typprüfung 1975 oder früher erfolgte - bereits Ende 2014 die
Stilllegung.
Erfüllt mein Ofen die 1.BImSchV? - Online-Datenbank gibt Auskunft
Wer abergläubisch ist, den mag es beruhigen, dass er im kommenden
Jahr in jedem Fall Besuch bekommt. Und zwar vom Schornsteinfeger -
der selbstverständlich auch eine Schornsteinfegerin sein kann: im
Rahmen der Feuerstätten-Schau. Da macht es dann auch nichts, wenn der
13. Dezember des Jahres 2013 - ausgerechnet - auf einen Freitag
fällt.
Dem Schornsteinfeger gegenüber den erforderlichen Nachweis zu
erbringen ist im Übrigen nicht schwer. Hierfür hat der HKI gemeinsam
mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die auf dem
Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar ist. Dort lässt
sich über eine Suchfunktion für viele Modelle leicht ermitteln, ob
die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt werden. Und damit ist dann
auch der Nachweis bereits erbracht - was, glücklicherweise, das
Bundesumweltministerium sowie die Umweltministerien der Länder dem
HKI gegenüber bestätigt haben.
Kontakt:
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