(ots) - Die heute im Bundesrat erstmalig behandelte
Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins, künftig beim Rückbau
kerntechnischer Anlagen die bisherige Option des so genannten
sicheren Einschlusses grundsätzlich auszuschließen, geht an den
eigentlichen aktuellen Fragestellungen vorbei. Eine Gesetzesänderung
würde zu keiner Beschleunigung des Rückbaus der im vergangenen Jahr
stillgelegten Kernkraftwerke führen.
Die deutschen Betreiber haben seit der endgültigen Stilllegung der
betroffenen Anlagen klar und deutlich gemacht, dass sie den Rückbau
so zügig und so effizient wie möglich angehen und ihrerseits alles
Erforderliche veranlassen werden. Dies ist sowohl durch eindeutige
öffentliche Aussagen hierzu, als auch durch konkrete Maßnahmen
(Antragsstellungen, Transparenz vor Ort etc.) belegt. Insofern hat
kein Betreiber aktuell die atomrechtlich mögliche Option des sicheren
Einschlusses ins Auge gefasst. Einzelne Phasen beim Rückbau sind
grundsätzlich bezüglich einer zügigen Abwicklung kaum bis gar nicht
beeinflussbar. So benötigt es beispielsweise eine gewisse Zeit bis
ein Kernkraftwerk nach der Abschaltung brennstofffrei ist. Andere
Phasen sind dagegen in puncto schnelle Umsetzung sehr wohl
beeinflussbar. Diese Phasen und die dazu gehörigen Rahmenbedingungen
sind letztlich entscheidend für einen zügigen Rückbau und damit
entscheidend für die Akzeptanz in der Bevölkerung. An erster Stelle
ist hier ein verlässlicher und effizienter Rahmen im
Genehmigungsverfahren zu nennen. Dazu gehören auch ein intensiver,
kontinuierlicher Erfahrungsaustausch zwischen den Landesbehörden und
die gegenseitige Ãœbernahme von Best-Practices. Dem Bund kommt hier
die wichtige Rolle der zielführenden und stringenten Koordinierung
der Aktivitäten der Landesbehörden zu.
Nicht zuletzt ist eine zeitnahe Inbetriebnahme des Endlagers
"Schacht Konrad" sowie Klarheit über die Einlagerungsbedingungen für
die schwach- und mittelaktiven Reststoffe nicht nur für einen zügigen
Rückbau, sondern auch für die jetzt schon in den Kernkraftwerken
lagernden Produktionsabfälle unverzichtbar. In diesem Zusammenhang
ist der Bund als der für die Bereitstellung von Endlagern in
Deutschland Verantwortliche aufgerufen, Ineffizienzen bei der
Projektumsetzung bzw. im Schnittstellenbereich zwischen den
beteiligten Organisationen zu reduzieren und damit eine weitere
Verzögerung der Inbetriebnahme zu vermeiden. Zum Rückbau gehört auch
seitens des Bundes Transparenz in der Frage, bis wann er ein Endlager
für hochaktive Abfälle in Deutschland zur Verfügung stellen und
welche Auswirkungen dies für die Dauer der Zwischenlagerung haben
wird. Eine de facto bei "null" beginnende Standortsuche ohne
vorherige Aussage zur Eignung des Salzstockes Gorleben würde dazu
führen, dass vor 2050 in Deutschland kein Endlager zur Verfügung
steht. Insofern ist der Bund gefordert, einen offenen und
öffentlichen Dialog, insbesondere auch mit den Gemeinden an den
Zwischenlagerstandorten, zu initiieren.
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