(ots) - Die Bundesregierung bürgt für Auslands-Exporte von
StallSystemen, die EU-weit seit Anfang des Jahres verboten sind, in
Deutschland bereits seit 2010. Diese Praxis ist gleich doppelt
widersprüchlich. Denn Deutschland war Vorreiter darin, den Tierschutz
in die Verfassung zu schreiben. Seit 2002 ist das der Fall. Dabei
handelt es sich um das höchste Gesetzeswerk, das wir haben. Das
Grundgesetz ist das Fundament des Staates. Und: Für seine Werte auch
im Ausland einzutreten, sind Bundesbürger in der Pflicht.
Dennoch werden mit Steuergeldern Auslands-Geschäfte zur
Tierhaltung abgesichert, die meilenweit vom deutschen Standard
entfernt sind. Das ist ein Verlust an Glaubwürdigkeit in der
Regierungspolitik. Bekannt wird dies zu einer Zeit, in der der
Tierschutz hierzulande noch weiterentwickelt werden soll.
Und zu Nachteilen im Wettbewerb kann die Untreue der Politik zu
den eigenen Prinzipien ebenso führen. Das gilt leider für
Bürgschaften in vielen Branchen. Firmen wollen Geld verdienen. Das
ist ihr Zweck. Wenn Unternehmen Stall-Systeme ins Ausland liefern,
die in der EU illegal sind, dann ist das ihre Sache, ob sie das mit
ihrem Image vereinbaren können. Aber eine Absicherung dieser Exporte
durch Steuergeld - das darf nicht sein. Deutschland sollte ein
Interesse daran haben, mit seinen Produkten auch seine Werte zu
exportieren. Also: Auflagen.
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