PresseKat - Adventszeit: Unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung durch den Vermieter

Adventszeit: Unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung durch den Vermieter

ID: 756884

Die besinnliche Adventszeit nutzen viele Mieter, um ihre Wohnungen und Balkone weihnachtlich zu schmücken. Nicht allen gefallen die blinkenden Lichterketten und bunt leuchtenden Dekorationen. Vermieter können aber das Anbringen von Lichterketten an Fenstern, im Garten und/oder auf dem Balkon nicht grundsätzlich verbieten.

(firmenpresse) - Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot von Lichterketten vereinbart wäre, und der Mieter trotzdem eine Weihnachtsbeleuchtung anbringt, handelt es sich um einen so verhältnismäßig geringfügigen Verstoß, der weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte.

Darauf machen die Anwälte des juristischen Ratgeberportals Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) aufmerksam.

Die Experten für Nachbarrecht und Nachbarschaftsrecht verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Ein Vermieter hatte seinem Mieter unter anderem deswegen gekündigt, weil er in der Weihnachtszeit eine Lichterkette auf der Terrasse angebracht hatte. Das Gericht wies die Räumungsklage ab. Die unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt, lies das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich offen. Denn es handelt sich um eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. (Aktenzeichen: 65 S 390/09)

Das vollständige Urteil ist in der Urteilsdatenbank von Mein-Nachbarrecht.de nachzulesen: http://mein-nachbarrecht.de/urteilsdatenbank/669-urteil-lg-berlin-65-s-39009

HINWEIS: Textabdruck und Bildverwendung nur bei redaktionellem Hinweis sowie Verlinkung auf das Ratgeberportal Mein-Nachbarrecht.de.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Mein-Nachbarrecht.de (http://mein-nachbarrecht.de) ist ein von Anwälten betriebenes Onlineangebot der Kanzlei Prof. Schweizer. Es bietet Rechtsuchenden eine schnelle und bequeme Möglichkeit, sich über ihre Rechte und Pflichten in Haus, Garten und Nachbarschaft zu informieren. Das kostenlose Ratgeberportal bietet ein ständig wachsendes und laufend aktualisiertes Informations- und Beratungsangebot mit Schwerpunkt auf den Rechtsgebieten Nachbarrecht, Mietrecht, Baurecht, Gartenrecht, Nachbarschaftsrecht und Vertragsrecht. Neben aktuellen Meldungen und Ratgeberartikeln erhalten Ratsuchende die Möglichkeit, direkt und unkompliziert mit spezialisierten Rechtsanwälten in Kontakt zu treten.



drucken  als PDF  an Freund senden  Commerzbank unterliegt auch vor dem BGH Betriebsübergang durch Wechsel des Betriebsinhabers
Bereitgestellt von Benutzer: Mein-Nachbarrecht
Datum: 06.11.2012 - 16:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 756884
Anzahl Zeichen: 1747

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Schweizer
Stadt:

München


Telefon: 089 / 92 80 85 0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.11.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Adventszeit: Unerwünschte Lichterkette rechtfertigt keine Kündigung durch den Vermieter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Prof. Schweizer / Mein Nachbarrecht.de (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Prof. Schweizer / Mein Nachbarrecht.de