Schwerpunkt Tierschutzrecht in Pferdesport und Pferdehaltung
(firmenpresse) - Bereits zum neunten Mal treffen sich Deutschlands Pferderechtsanwälte auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag am 15. März 2013 diesmal in Berlin. Diese führende interdisziplinäre Fach- und Fortbildungsveranstaltung für Juristen , Fachtierärzte für Pferde und Sachverständige für Pferde sowie Fachexperten aus Verbänden und Verwaltung wird 2013 einen Schwerpunkt auf Tierschutzrecht in Pferdesport und Pferdehaltung setzen. Dazu wird Dr. Christoph Maisack , Richter und stellvertretender Landesbeauftragter für Tierschutz in Baden-Württemberg sowie Vorstand der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Berlin und Mitherausgeber des führenden Kommentars zum Tierschutzgesetz referieren. Ergänzt aus tierärztlicher Sicht wird Dr. Michael Düe von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Warendorf fachkundig dazu Stellung nehmen. Dabei werden unter anderem neben aktuellen Verfahren und Fällen die Änderungen nationaler und europäischer Gesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf Pferdesport- und Haltung für die anwaltliche Praxis vertieft in Verbindung mit den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten.
Aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Entwicklungen zu schuldrechtlichen Fragen beim Pferdehandel werden durch ein Schuldrechts - Update 2013 intensiv dargestellt und die Anwaltschaft damit wieder auf den aktuellsten Stand gebracht. Dazu konnte erneut der renommierte Experte Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld gewonnen werden, der schon 2012 die Teilnehmer mit einem sehr praxisrelevanten und profunden Vortrag begeistert hat.
Der Pferdesport ist in großem Umfang in Vereinen organisiert .Das hat eine Vielfalt rechtlicher Fragen zur Folge, mit der sich Pferderechtsanwälte in der täglichen Praxis befassen müssen. Dazu wird einer der führenden Vereinsrechtsexperten Deutschlands, Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle aus Freiburg umfassend referieren. Schwerpunktmäßig wird die Haftung von Vereinsorganen, die Förderung des Ehrenamtes und die aktuellen Entwicklungen im Vereinssteuerrecht behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Fachkongresses ist die Darstellung der aktuellsten Rechtsprechung zum Versicherungsrecht. Regulierungsfragen zum Unfallrecht, zur Tierhalterhaftpflicht und zu einzelnen Schadenspositionen , die zur täglichen Praxis von Pferderechtsanwälten gehören, bestimmen den praxisorientierten Vortrag aus erster Hand. Als Referent konnte der Richter am BGH Wolfgang Wellner, Mitglied des unter anderem für das Schadensersatzrecht, Verkehrsunfallrecht und Arzthaftungsrecht zuständigen VI Zivilsenats am BGH gewonnen werden, Autor vieler juristischer Fachbücher und gefragter Dozent unter anderem der DeutschenAnwaltAkademie Berlin.
Pferderechtsfälle sind in der Praxis vielfach nur in Kooperation mit Fachtierärzten für Pferde sowie tierärztlichen Sachverständigen erfolgreich zu bearbeiten. Daher wird auch 2013 tierärztliches Fachwissen behandelt , welches auch für Pferderechtsanwälte von Bedeutung ist. Prof. Bernhard Ohnesorge von der Tierärztlichen Hochschule Hannover stellt in seinem Vortrag die Sorgfaltspflichten des Tierarztes bei Injektionen und Punktionen dar und wird auch zu Haftungsfragen bei etwaigen Impfschäden Stellung nehmen.
Zum Pferderechtsabend am 14.3.2013 , der traditionellen Vorabendveranstaltung des jährlichen Fachkongresses wird in Berlin zu einem parlamentarischen Abend gesondert eingeladen.
Geleitet wird der Kongress von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser und moderiert von den erfahrenen Pferderechtsanwälten Dr. Konstantin Graf von Wengersky und Dr. Dietrich Plewa.
Weitere Informationen und das ganze Programm findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de
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