(ots) - Bequem, aber nicht gut
Gut für den Angeklagten, gut für den Richter, gut für den
Verteidiger und auch gut für den Staat: So schien die 2009
eingeführte gesetzliche Regelung zu Absprachen bei Strafprozessen zu
sein. Die Angeklagten wurden mit einem milden Urteil belohnt, die
Richter mit einem relativ schnellen Verfahren etwa bei Wirtschafts-
und Steuerstrafsachen, und der Staat musste sich nicht auf eine
langwierige Beweisaufnahme und damit teure Verhandlung einstellen.
Von dem Modell Geständnis gegen milde Strafe profitieren auch Zeugen
und Opfer, zum Beispiel bei Sexualdelikten, wenn ihnen eine quälende
Aussage erspart bleibt. Doch vor dem Bundesverfassungsgericht wurde
klar: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Die neue Regelung, die zu mehr Rechtssicherheit führen und
Wildwuchs eindämmen sollte, hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Nach den Erfahrungen der vergangenen drei Jahre sehen auch
Spitzenjuristen wie Generalbundesanwalt Harald Range diese Deals
kritisch, weil die Wahrheitsfindung zu oft auf der Strecke bleibt. Es
droht die Gefahr, dass es falsche Geständnisse und Fehlurteile gibt.
Ein Deal kann zwar bequem für die Strafrichter sein, ist aber längst
nicht immer der beste Weg. Häufig werden Absprachen trotz Vorschrift
nicht protokolliert. Das darf nicht sein. Daher ist es sinnvoll, dass
sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für
Nachbesserungen einsetzt.
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