(ots) - Wer sein eigener Chef sein will, sollte seine
gesamte Vorsorgeplanung auf den Prüfstand stellen. Das kann viel Zeit
und Nerven kosten. Doch müssen wirklich alle Versicherungen schon zu
Beginn der Selbstständigkeit angepasst sein? Und muss wirklich alles
umgekrempelt werden? "Keine Angst", sagt Wolfgang Hiemer,
Produktexperte von Swiss Life. "Manche Entscheidungen können im Lauf
der nächsten Monate getroffen werden. Und bei anderen Fragen ist der
Aufwand gar nicht so groß, wie es zunächst scheint. Beispiel
Berufsunfähigkeitsschutz: Oft können Existenzgründer ihre Verträge
aus der Angestelltenzeit unkompliziert fortführen. Ohne erneute
Gesundheitsprüfung und meistens ohne höhere Beiträge." Wie das in der
Praxis aussieht, erklärt Wolfgang Hiemer unter
www.vorsorge-know-how.de.
Viele Existenzgründer haben bereits als Arbeitnehmer eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wer sich dann in seinem
Beruf selbstständig macht, kann in der Regel seinen bestehenden
Vertrag weiterführen. Beispielsweise wenn ein angestellter
EDV-Berater künftig als sein eigener Chef arbeitet oder ein
Rechtsanwalt seine eigene Kanzlei gründet. Eine erneute
Gesundheitsprüfung ist üblicherweise nicht erforderlich. In vielen
Fällen muss der Versicherer nicht einmal informiert werden. Der
Versicherungsschutz kann dann lückenlos und regelmäßig auch ohne
Beitragsunterschied weiterlaufen.
In manchen Fällen wird die neue Tätigkeit nicht identisch mit der
früheren, aber auch nicht extrem risikoreicher sein. Wie sieht es
aber bei Tätigkeiten aus, die versichert werden können, jedoch ein
höheres Risiko haben als der frühere Job? Da kommt es aufs
Kleingedruckte an. Manche Versicherer bestehen auf einer
Anzeigepflicht bei Berufswechsel, andere nicht. Ein Blick in die
Bedingungen oder, um sicher zu gehen, ein Anruf beim Vermittler oder
Versicherer geben hierzu Aufschluss.
Der vollständige Text über Berufsunfähigkeitsschutz für
Existenzgründer, der auch auf die Aspekte "Rürup-Rente mit
Zusatzversicherung" und "gesetzliche Erwerbsminderungsrente und
Selbstständige" eingeht, ist als Teil des Themenspecials
"Existenzgründer" unter www.vorsorge-know-how.de zu finden.
Kontakt:
Swiss Life, Unternehmenskommunikation
redaktion(at)vorsorge-know-how.de