(ots) - Der Bundestag berät heute abschließend über die
Fortführung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes, den sogenannten Spitzenausgleichs, ab 2013. Im Gegensatz zu
der derzeit geltenden Rechtslage sollen die Unternehmen künftig
verpflichtet werden, ein umfangreiches Energiemanagementsystem (EMS)
einzuführen und zertifizieren zu lassen, wenn sie den
Spitzenausgleich geltend machen wollen. Kleinere und mittlere
Unternehmen (KMU) sollen dagegen ein Energieaudit statt eines
umfangreichen EMS einführen dürfen.
Außerdem soll die Auszahlung des Spitzenausgleichs zukünftig davon
abhängig sein, dass die deutsche Wirtschaft ihre Energieeffizienz ab
2015 kontinuierlich steigert. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer
des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Gerade für
Unternehmenszusammenschlüsse, die aus einzelnen KMU bestehen, ergibt
sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, ob ein EMS oder eine
Energieaudit eingeführt werden muss. Hier sollte die Bundesregierung
nachbessern."
Der VKU erwartet nicht, dass die Fortführung des Spitzenausgleichs
in Zukunft zu einem Anstieg der Energiepreise für private Verbraucher
führen wird.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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