(ots) - Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag ergänzende
Regelungen für den Übergang der deutschen Überweisungs- und
Lastschriftverfahren auf die neuen SEPA-Zahlverfahren verabschiedet.
Die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßen,
dass mit der Entscheidung der Politik nunmehr alle Marktteilnehmer
die notwendige Planungssicherheit haben. Das heute verabschiedete
Gesetz erlaubt es der Kreditwirtschaft, Verbraucherinnen und
Verbrauchern den Ãœbergang zu den SEPA-Verfahren zu erleichtern.
Banken und Sparkassen können ihren Privatkunden ermöglichen, noch bis
zum 1. Februar 2016 statt der Internationalen Kontonummer IBAN wie
bisher Kontonummer und Bankleitzahl für inländische Überweisungen
weiter zu nutzen.
Für Unternehmen bleibt es bei dem gesetzlich festgelegten,
europaweit einheitlichen Umstellungsdatum, dem 1. Februar 2014.
Banken und Sparkassen sowie die Deutsche Bundesbank sind auf die
SEPA-Umstellung vorbereitet und bieten vielfältige Umstellungshilfen
zur Unterstützung an. Insbesondere Unternehmen, Vereine und die
öffentliche Hand sollten jetzt aktiv werden. Durch eine zeitige
Umstellung lassen sich Engpässe vermeiden. Denn der Stand der
Vorbereitungen ist nicht befriedigend: Erst sechs Prozent der
jährlich sechs Milliarden in Euro getätigten Überweisungen in
Deutschland sind nach Angaben des Eurosystems SEPA-konform. Die
Nutzung der SEPA-Lastschrift ist in Deutschland mit weit unter einem
Prozent noch deutlich geringer.
Hintergrund: Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird der Euro-Zahlungsverkehr in 32
Ländern Europas vereinheitlicht. Dies umfasst die 27 Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco
und die Schweiz. Künftig wird nicht mehr zwischen Inlands- und
Auslandszahlungsverkehr unterschieden. Mit SEPA ist eine
Kontoverbindung europaweit ausreichend, um Ãœberweisungen und
Lastschriften in Euro national und grenzüberschreitend vornehmen zu
können.
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