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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention

ID: 759625

(ots) - Am 8. November 2012 verabschiedete der Deutsche
Bundestag einstimmig das Gesetz zur Ratifikation des
Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, mit dem ein
Individualbeschwerdeverfahren eingeführt wird.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt es
außerordentlich, dass der Bundestag eine schnelle Ratifikation des
Fakultativprotokolls ermöglicht. Das ist international vorbildlich -
Deutschland wird nach Gabun und Thailand weltweit der dritte Staat
sein, der das Protokoll anerkennt. Damit wird Kindern die Möglichkeit
eröffnet, eine Verletzung ihrer Rechte aus der
UN-Kinderrechtskonvention vor einem internationalen Gremium geltend
zu machen. Das stärkt Kinder als Inhaber eigener Rechte.

Vorrangig bleibt - wie bei allen internationalen
Menschenrechtsverträgen der innerstaatliche Rechtsschutz. Deshalb ist
es wichtig, dass auch die deutschen Gerichte die
UN-Kinderrechtskonvention kennen und anwenden. Auch müssen Kinder
darin unterstützt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Länder
sollten daher der UN-Kinderrechtskonvention in der schulischen
Bildung einen wichtigen Platz sichern. Bund, Länder und Kommunen
sind aufgerufen, die Kompetenz der Beratungs- und Beschwerdestellen
für Kinder und Jugendliche in der Nutzung der Konvention zu stärken."

Am 19. Dezember 2011 ist das 3. Fakultativprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet
worden. Dieses sieht ein Individualbeschwerdeverfahren vor, welches
Kindern ermöglicht, beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
hinsichtlich der Verletzung einzelner Rechte der Konvention eine
Beschwerde einzureichen. Das 3. Fakultativprotokoll wurde am 28.
Februar 2012 zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt. Es wird




drei Monate, nachdem der 10. Staat es ratifiziert hat, für
Deutschland in Kraft treten.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember
2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein
Mitteilungsverfahren (BT-Drucksache 17/10916):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710916.pdf

Informationen zur Kinderrechtskonvention auf der Website des
Instituts: http://ots.de/IfSVc



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 -14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 09.11.2012 - 13:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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