(ots) - Am 12. November 2012 wurde Deutschland in den
UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Wahl
Deutschlands in den UN-Menschenrechtsrat. Dies ist eine Anerkennung
für die Menschenrechtspolitik Deutschlands seit seiner ersten
Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat 2006-2009, aber auch eine
Verpflichtung für die Zukunft. Wir hoffen, dass Deutschland nicht nur
seine bisherigen Schwerpunkte wie beispielsweise das Recht auf Wasser
und Sanitärversorgung und das Recht auf Wohnen fortführt, sondern
auch neue inhaltliche Akzente setzt. Handlungsbedarf besteht bei der
Beachtung von Menschenrechten jenseits der eigenen Staatsgrenzen, sei
es bei militärischen Auslandseinsätzen oder
Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen, und bei der Stärkung
der Rechte älterer Menschen.
Die Bundesregierung sollte sich auch, zumal nach Ausscheiden aus
dem UN-Sicherheitsrat, für eine systematische Zusammenarbeit zwischen
UN-Sicherheitsrat und UN-Menschenrechtsrat einsetzen. Der
Menschenrechtsrat hat ein großes Potenzial, als Frühwarnsystem für
den Sicherheitsrat zu dienen. Eine solche Verzahnung kann dazu
beitragen, dass der Sicherheitsrat bei schweren
Menschenrechtsverletzungen frühzeitig aktiv wird.
Der Menschenrechtsrat ist die zentrale internationale Institution
für den Schutz der Menschenrechte und für die Fortentwicklung von
menschenrechtlichen Standards. Deshalb erwarten wir, dass sich die
Bundesregierung auch energisch jeglichen Bestrebungen entgegenstellt,
durch die die unabhängigen Sonderberichterstatter und
Vertragsausschüsse geschwächt werden sollen. Sie sind unverzichtbare
Elemente eines wirksamen Menschenrechtsschutzes weltweit.
Die Bundesregierung hat vor der Wahl in den Menschenrechtsrat
betont, dass Menschenrechtsschutz im eigenen Land beginnen muss. Wir
gehen deshalb davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag sich
künftig regelmäßig und ernsthaft mit den Empfehlungen der
UN-Menschenrechtsgremien befassen. Ein erster Testfall wird das
allgemeine periodische Überprüfungsverfahren im April 2013 sein. Hier
kann Deutschland durch einen selbstkritischen Bericht mit gutem
Beispiel vorangehen."
Informationen zum UN-Menschenrechtsrat auf der Website des
Instituts: http://ots.de/YHmnR
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 -14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de