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Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Befreiung Netzentgelte / VKU fordert angemessene Balance zwischen Be- und Entlastung

ID: 762890

(ots) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute
Eilanträge zweier Stromnetzbetreiber gegen die in der StromNEV
vorgesehene Netzentgeltbefreiung energieintensiver Unternehmen und
der Verrechnung der dadurch verursachten entgangenen Erlöse für das
Jahr 2011 zurückgewiesen. Dazu Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
"Mittels immer neuer Umlagen und preisregulierender Eingriffe hat die
Politik für eine zunehmende Umverteilung von Großverbrauchern zu
Lasten der privaten Haushalte sowie der kleineren und mittleren
Unternehmen gesorgt. Und das, obwohl der Markt erst in den 1990er
Jahren liberalisiert wurde." Zudem vermisst der
VKU-Hauptgeschäftsführer die notwendige Transparenz seitens der
politisch Handelnden: "Ohne eine ehrliche Kommunikation wissen die
Bürger nicht, was auf sie zukommt. Sie haben ein Recht zu wissen, mit
wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien und den dringend
notwendigen Netzausbau unterstützen."

Hier müsse die Politik mehr tun. "Es reicht nicht, Privilegien zu
beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger
Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies allein den
Energieversorgern zu überlassen. "Ausnahmen und Sonderregelungen
verteuern das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende
sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Das geht zu Lasten der
Akzeptanz der Energiewende. Ein solches Projekt wie die Energiewende
muss auf sehr breiten Schultern stehen und nicht auf Schultern, die
immer schmaler werden.

Aufgrund der zahlreichen Rechtsfragen und schwierigen
Abwicklungsprobleme komme laut Gericht auch eine vorläufige
Aussetzung der von der Bundesnetzagentur festgelegten
Verrechnungsmethode für das Jahr 2011 zwar nicht in Betracht, aber
man hat erhebliche Bedenken, ob im Energiewirtschaftsgesetz überhaupt




eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die
Befreiung von den Netzentgelten bestehe. Zudem äußerte das Gericht
europarechtliche Zweifel. Eine endgültige Festlegung des Gerichts ist
mit den heutigen Eilentscheidungen nicht verbunden. In der Hauptsache
werden die beiden Verfahren am 6. März 2013 mündlich verhandelt.
Derzeit sind weitere 166 Beschwerden (Hauptsacheverfahren) anhängig,
in denen ebenfalls um die Befreiung von den Netzentgelten und die
Zulässigkeit der Umlage gestritten wird.

Grundsätzlich begrüßt der VKU die wirtschaftspolitische Stärkung
Deutschlands als Industriestandort - auch für stromintensive
Unternehmen. "Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte
Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aber aus dem
allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht
per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierungen", so
Reck. "Wir brauchen eine angemessene Balance zwischen der notwendigen
Entlastung stromintensiver Industrien und der damit verbundenen
zusätzlichen Belastung von Mittelstand und Verbrauchern."

Hintergrund §19,2

Der Paragraf 19 Absatz zwei der Stromnetzentgeltverordnung regelt,
dass stromintensive Unternehmen aufgrund einer Genehmigung der
Bundesnetzagentur vollständig von der Zahlungspflicht von den
Netzentgelten befreit werden. Die den Stromnetzbetreibern dadurch
entgangenen Erlöse werden bundesweit auf alle anderen Verbraucher
umgelegt. Ein privater Haushalt zahlt über die sog. StromNEV-Umlage
ab nächstem Jahr 0,329 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), mehr als
doppelt so viel wie 2012 (0,151 ct/kWh).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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