(ots) - Die Verhandlungskommission des Deutschen
Apothekerverbandes (DAV) hat die heutige zweite Verhandlungsrunde mit
dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über
den sog. Zwangsabschlag für 2013 abgebrochen. Das erste Treffen am
17. Oktober 2012 war ohne Ergebnis vertagt worden. Der Zwangsabschlag
ist ein Rabatt auf das Festhonorar, den die Apotheken den
gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen.
Grund für den Abbruch dieser Verhandlungsrunde durch den DAV ist
die Weigerung der GKV, den Abschlagsbetrag in Höhe von 1,75 Euro als
Ausgangsbasis für die Verhandlungen für 2013 anzuerkennen. Der
Gesetzgeber hatte den Apotheken für die beiden Jahre 2011 und 2012
ein "Sonderopfer" in Höhe von 2,05 Euro aufgebürdet. Bei 30 Cent
Unterschied und ca. 600 Mio. rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen
entspricht dies einem Volumen im Rahmen von ca. 200 Mio. Euro pro
Jahr.
DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Wir mussten diese
Verhandlungsrunde abbrechen, denn wenn die Kassen nicht einmal die
Ausgangsbasis anerkennen, kann man kaum sinnvoll verhandeln. Ich bin
zutiefst verärgert über dieses unverantwortliche Handeln der Kassen,
die die Selbstverwaltung offenbar als Blockadeinstrument betrachten.
Wir Apotheker haben die Kassen zuletzt mit einem 'Sonderopfer'
unterstützt - und nun horten sie ihre Milliarden und vergessen dabei
offensichtlich die Versicherten. Dies ist der Versuch der Kassen, aus
einem befristeten Opfer ein Daueropfer zum machen."
Der DAV lädt aus diesem Anlass morgen zu einem Pressegespräch mit
dem DAV-Vorsitzenden Fritz Becker und dem DAV-Geschäftsführer
Karl-Heinz Resch ein:
Donnerstag, 15. November 2012, 10.00 Uhr Konferenzraum,
Erdgeschoss, Jägerstr. 41, 10117 Berlin (unweit des Deutschen
Apothekerhauses)
Ein vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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