PresseKat - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG): Herausforderung an Software für Pflegedienste

Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG): Herausforderung an Software für Pflegedienste

ID: 763195

Das Deutsche Medizinrechenzentrum ist vorbereitet

(PresseBox) - Ab dem 1. Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft. Für ambulante Pflegedienste birgt das neue Gesetz einige Herausforderungen. So soll neben der bisher üblichen Vergütung nach Leistungskomplexen und (Wege)pauschalen ab 2013 auch eine Vergütung nach Zeit angeboten werden. Hier kommt der eingesetzten Software im Pflegebetrieb große Bedeutung zu. Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) werden derzeit alle Weichen gestellt, damit Pflegedienste auch in 2013 problemlos mit der kostenlosen Software für Pflegedienste arbeiten und mit den Kostenträgern abrechnen können.
Künftig sollen die von Pflegediensten angebotenen Leistungen flexibler und persönlicher werden. Das zumindest sieht das im September im Bundesrat verabschiedete Pflege-Neuausrichtungsgesetz vor. Für Pflegedienste bedeutet das in den nächsten Monaten eine Menge Arbeit, denn sie müssen jedem Pflegekunden eine alternative, d. h. eine von dem tatsächlichen Zeitaufwand eines Pflegeeinsatzes abhängige Vergütungsregelung anbieten. Wer als Pflegedienst nicht aufpasst, für den erhöht sich nicht nur der Verwaltungsaufwand, sondern es drohen auch Umsatzeinbußen, wenn die Zeittarife zu niedrig angesetzt werden. Pflegedienste, die einen solchen Mehraufwand möglichst gering halten wollen, brauchen eine gute Software, die alle Aspekte des neuen Gesetzes berücksichtigt. Das DMRZ arbeitet derzeit daran, seine kostenlose Software für ambulante Pflegedienste fit für die Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz zu machen. Wer mit der DMRZ-Software arbeitet, der wird also die Auswirkungen des PNG abfedern können.
Verwaltungsaufwand wächst
Die Anschaffung einer guten und flexiblen Software für Pflegebetriebe ist durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz eine dringende Notwendigkeit. Allein die Tatsache, dass auf Grundlage der Vereinbarungen der Pflegedienste mit den Krankenkassen allen Pflegebedürftigen vor jedem Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung (in der Regel) schriftlich zwei Kostenangebote unterbreitet werden müssen, damit die Pflegebedürftigen zwischen einer zeitabhängigen und einer vom Zeitaufwand unabhängigen Vergütung wählen können, erfordert eine gute elektronische Hilfe. Hinzu kommt, dass die ausgewählte Vergütungsform im Pflegevertrag dokumentiert werden muss, wobei die Software ebenfalls unterstützen kann.




Pflegediensten drohen Umsatzeinbußen
Pflegediensten, die sich nicht optimal auf das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vorbereiten, drohen Umsatzeinbußen, da sich die Neuregelungen insbesondere auf die Umsätze und Gewinne auswirken. Haben sich längere und kürzere Einsätze über die Komplexvergütung bisher untereinander quer finanziert, so ist genau diese Querfinanzierung gefährdet, da das Gesetz vorschreibt, dass dem Pflegekunden grundsätzlich zwei Angebote gegenübergestellt werden müssen: Eines nach Komplexen und ein zweites nach Zeit. Eines der Probleme dabei ist sicherlich die Berechnung der Stundenvergütung, die je nach tatsächlichem Aufwand an Zeit anteilig berechnet werden muss. Maßstab dafür ist der tatsächliche Aufwand der Pflegekraft an Zeit vor Ort. Pauschalierungen sind unzulässig. Damit können Vergütungen auch nicht so bemessen werden, dass etwa für jede angefangene Viertelstunde eine anteilige Stundenvergütung berechnet wird. Dieser Umstand macht also eine exakte Minutenkalkulation für jede einzelne Pflegeleistung nötig, die dann mit den bisherigen Pauschalen verglichen werden muss. Nur auf diesem Wege können künftig zeitabhängige Vergütungen vereinbart werden, die betriebswirtschaftlich vertretbar sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch der durch die Neuregelung des Pflegegesetzes wachsende Konkurrenzdruck. Durch die immer vergleichbareren Leistungen werden sich ab 2013 Pflegekunden verschiedene Angebote einholen und Pflegedienste vergleichen. Ist die Zeitvergütung dann nicht auskömmlich verhandelt, kann es zu herben Umsatzeinbußen kommen, die insbesondere kleinere Pflegedienste hart treffen werden.
Ohne eine hervorragende Softwarelösung riskieren Pflegedienste durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ins Hintertreffen zu geraten. Das DMRZ und seine kostenlose Software für Pflegedienste helfen dabei, Ihre Stundensätze optimal zu kalkulieren und auch allen anderen Anforderungen des neuen Gesetzes gelassen zu begegnen. Mit der mobilen Rückerfassung von Leistungen direkt beim Patienten über Apps für Android und iPhone werden auch die Zeiterfassung und damit die Kalkulation der Stundensätze sowie deren Nachweis einfach.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise noch auf dem Postweg an einen Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5 % erhoben. Das DMRZ ist das derzeit innovativste Abrechnungszentrum.



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Datum: 14.11.2012 - 16:44 Uhr
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