Das ELStAM-Verfahren wird 2013 eingeführt. Es soll Bürokratie, Kosten und Aufwand für Finanzverwaltung, Arbeitgeber und Arbeitnehmer verringern. So können Arbeitgeber steuerrelevante Daten wie Lohnsteuerklasse oder Kinderfreibeträge ihres Personals von nun an über die Internetseite www.elster.de direkt und zentral abrufen. Umgekehrt müssen Arbeitnehmer sich in der Regel nicht mehr um die Speicherung der Daten kümmern oder die Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber übermitteln. Wichtig für die Arbeitnehmer ist es nun, diese Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, da es vorkommen kann, dass es bei der Speicherung zu Fehlern gekommen ist. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München erklärt, wie und wo man diese Daten kontrollieren kann.
(firmenpresse) - Finanzamt nimmt eventuelle Korrekturen vor
Bisher wurde die Papierlohnsteuerkarte dem Arbeitgeber ausgehändigt, sodass er die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen kann. Diese Abzugsmerkmale, nun (ELStAM), werden nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch festgehalten und können von den Arbeitgebern in einer zentralen Datenbank aufgerufen werden. Jeder Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit seine ELStAM im Elster-online-Portal einzusehen. Hierfür ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Diese Authentifizierung kann unter www.elster.de vorgenommen werden. Die Abfrage der persönlichen Informationen ist nun möglich. Um zu gewährleisten, dass die Daten korrekt übertragen wurden, sollten diese durch den Arbeitnehmer kontrolliert werden. Sind Unstimmigkeiten vorhanden, so ist ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
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