(ots) - Einen Fuß in der Tür
Es ist wie nach etlichen Bundestags- und Landtagswahlen, wenn sich
fast alle Beteiligten als Sieger sehen. Auch nach dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts zeigten sich sowohl die Gewerkschaften als auch
die kirchlichen Wohlfahrtsverbände zufrieden.
Die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund haben nun einen Fuß in
der Tür, wenn es um das Streikrecht geht - Diakonie und Caritas sehen
dagegen den bisherigen Sonderweg im kirchlichen Arbeitsrecht
bestätigt. Doch welche Konsequenzen hat die Entscheidung der Erfurter
Richter? Erst die schriftliche Urteilsbegründung wird vermutlich für
Klarheit sorgen.
Jahrelang funktionierte das System des sogenannten Dritten Weges
der Kirchen weitgehend ohne Konflikte. Der Kostendruck und ein
verschärfter Preiswettbewerb im Gesundheitswesen und in der Pflege
haben die Situation verändert. Und wenn die
Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sich für die Belange kirchlicher
Arbeitnehmer einsetzt, verfolgt sie angesichts dramatischer
Mitgliederverluste auch Eigeninteressen.
Nun ist es sehr wahrscheinlich, dass noch nicht das letzte Wort
zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gesprochen ist. Gut
möglich, dass sich die Juristen beim Bundesverfassungsgericht oder
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch mit der Materie
befassen werden. Doch auch dann gilt: Die Erfurter Arbeitsrichter
haben die Richtung vorgegeben und die Rechte der Arbeitnehmer
gestärkt.
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