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11. Panel-Befragung zu Personalfragen im und für den Aufsichtsrat: Viele Aufsichtsräte sehen Zusammensetzung der eigenen Gremien als verbesserungsbedürftig an

ID: 768292

(ots) - Aufsichtsräte tragen zunehmend Verantwortung
für Personalangelegenheiten, die den Vorstand und die
Aufsichtsgremien selbst betreffen. Dies zeigt sich in der häufiger zu
beobachtenden Verlagerung der Personalberatungen auf das
Aufsichtsratsplenum. Ein weiteres Indiz ist die immer
selbstverständlichere Hinzuziehung von Personalberatern, um die
Aufsichtsräte bei der Suche nach geeigneten Vorstandsmitgliedern zu
unterstützen, wie die 11. Aufsichtsrats-Panel-Befragung der
Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" zeigt.

Die Befragung, die in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO entstanden ist, widmete sich in
fünf Themenkomplexen ausschließlich Personalthemen, die den Vorstand
und den Aufsichtsrat selbst betreffen. "Vor dem Hintergrund der
nationalen und der internationalen Aufsichtsratsdiskussion liefert
die Befragung ein aktuelles Meinungsbild über den heutigen Stand
sowie offene Wünsche der Panelbeteiligten zum Thema Personal", so
Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen, geschäftsführender Herausgeber
von "Der Aufsichtsrat". "Die Botschaft ist klar: 'Personnel
matters'."

Für das 11. Aufsichtsrats-Panel wurden 57 Mandatsträger persönlich
telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch
Mehrfachmandate insgesamt 221 Gesellschaften. Insgesamt 93 Prozent
der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in
mindestens einem Überwachungsgremium. Die Hälfte der Panel-Teilnehmer
hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast ein Drittel hat vier bis
sechs Mandate übernommen, die übrigen sind in sieben bis zwölf
Gremien vertreten. Insgesamt 22 der repräsentierten Gesellschaften
sind im Prime Standard gelistet (7 DAX, 5 MDAX, 2 SDAX, 2 TecDax und
6 weitere).

Kompetenz und Struktur des Vorstands stehen im Vordergrund

Im ersten Themenkomplex wurde nach den wichtigsten Fragestellungen




im Zusammenhang mit den Personalentscheidungen des Aufsichtsrats im
Hinblick auf Vorstandsauswahl, -besetzung und -veränderung der
letzten zwei bis vier Jahre gefragt. Für 66 Prozent der Aufsichtsräte
standen die Kompetenzerwartungen an die auszuwählenden
Vorstandsmitglieder an erster Stelle. Weitere 41 Prozent berichteten
von intensiven Beratungen zur Struktur und Zusammensetzung des
Vorstands.

Vorstandsangelegenheiten sind auch praktisch zunehmend
Plenumssache

Die deutlichste Veränderung bei allen den Vorstand betreffenden
Personalangelegenheiten sahen 35 Prozent der Befragten in der
Verlagerung der Beratung vom Ausschuss oder Präsidium auf das
Aufsichtsratsplenum. Allgemeine inhaltliche Veränderungen werden von
mehr als der Hälfte (52,6 %) der Befragten erwähnt, wobei die
intensiver gewordene Diskussion über Vorstandsangelegenheiten am
häufigsten (21 %) genannt wurde. Eine gestiegene Professionalisierung
des Personalmanagements ist für etwas mehr als 12 Prozent der
Befragten feststellbar.

Zunehmende Hinzuziehung von Personalberatern

Deutlich gewandelt hat sich die Einstellung zu Personalberatern.
Ihre Einbeziehung in das Recruiting neuer Vorstandsmitglieder sowie
die Vertragsgestaltung wird kaum noch infrage gestellt. So fanden
mehr als 47 Prozent die Zusammenarbeit mit Personalberatern "im
Einzelfall" sinnvoll, fast 44 Prozent halten professionellen Rat für
"grundsätzlich geboten" oder sogar "zwingend erforderlich". Die in
der Zusammenarbeit mit Personalberatern Erfahrenen (75 %) beurteilen
den Arbeitskontakt zu zwei Fünfteln positiv, zu einem Viertel teils
positiv, teils negativ und zu einem Viertel negativ.

Zusammensetzung der Aufsichtsratsgremien als
verbesserungsbedürftig bewertet

Kritische Meinungsäußerungen gab es zur personellen Qualität der
Aufsichtsräte. Drei von fünf (61 %) der Befragten bezeichnen die
personelle Zusammensetzung der Aufsichtsräte, in denen sie selbst
mitwirken, als "optimierbar"; weitere fünf Befragte (9 %) sprechen
sogar von einer "deutlich verbesserungsbedürftigen" Besetzung. Nur 12
Prozent glauben, dass sie "perfekt" zusammengesetzt sind. Das
häufigste Argument für die qualifizierende Einordnung des
Aufsichtsrats ist für 75 Prozent der Befragten die Kompetenz der
Aufsichtsratsmitglieder; von 42 Prozent wird "Diversity" als
Bewertungshintergrund herangezogen.

Die Frage nach der "optimalen" Zusammensetzung eines Aufsichtsrats
mit sechs Anteilseignervertretern führt zu folgender Besetzung: Mit
überragendem Stimmenanteil von mehr als vier Fünfteln (84,2 %) wählen
die Befragten den verpflichtenden Finanzexperten in den Aufsichtsrat.
Weiterhin werden - mit fallender Präferenz - berufen: ein Jurist
(45,6 %), eine Person mit Managementerfahrung/-kompetenz (43,9 %),
eine Person mit Branchenkenntnis (35,1 %), eine Person mit Technik-
und Produktionswissen bzw. -affinität (33,3 %) und eine Person mit
Marktkompetenz bzw. Kenntnis über das Produktspektrum (31,6 %).

Aktuelle Corporate-Governance-Fragen

Differenziert bewerteten die Panel-Teilnehmer die Praxis,
Vorstandsmitgliedern durch die vorzeitige Kündigung ihres laufenden
Vertrags und den gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags mit
voller 5-jähriger Laufzeit eine vorgezogene Vertragsverlängerung zu
ermöglichen. Dieses zwar vom Bundesgerichtshof als rechtlich zulässig
beurteilte Verfahren wird dennoch von fast der Hälfte der Befragten
(45,6 %) als "kritisch" bewertet. Kritiker dieser Praxis warnten vor
möglichen Manipulationen, während Befürworter darin ein legitimes
Instrument zur Bindung leistungsstarker Vorstände sehen.

Die häufige Forderung internationaler Investorengruppen, einen
oder mehrere garantierte Anteilseigner-Sitze im Aufsichtsrat einer
Gesellschaft zu erhalten, wird von nahezu drei Vierteln (71,4 %) der
Panel-Teilnehmer kritisch gesehen. Sie sprechen sich - mit einer
Ausnahme für Familienunternehmen - für die Anwendung des
Mehrheitsprinzips in der Hauptversammlung aus und wollen keine
Sonderrechte einräumen. Als Gefahr für das Unternehmen wird dabei
eine Investorensicht gesehen, die auf Exit ausgerichtet sei und nicht
zur Entfaltung der optimalen Wertschöpfung eines Unternehmens führen
könne. Eine Mehrheit der Kritiker (69 %) sprach sich für die Aufnahme
einer entsprechenden Empfehlung in den DCGK oder eine gesetzliche
Regelung aus (12 %).

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 11. Panels erhalten Sie
auf Anfrage unter: ar.redaktion(at)fachverlag.de.



Pressekontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr(at)fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de


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Datum: 22.11.2012 - 11:00 Uhr
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