PresseKat - Kein Elternunterhalt bei besonders kränkendem Verhalten

Kein Elternunterhalt bei besonders kränkendem Verhalten

ID: 771744

(firmenpresse) - Oldenburg/Berlin (DAV). Eltern sind nicht nur ihren Kindern unterhaltspflichtig, auch Kinder müssen für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese es nicht mehr können. Diese Unterhaltspflicht hat aber Grenzen: Eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung kann eine Unterhaltspflicht des Kindes für ein Elternteil entfallen lassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 25. Oktober 2012 (AZ: 14 UF 80/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Die Stadt Bremen hatte über mehrere Jahre die Pflegekosten für einen Senioren übernommen, der Anfang des Jahres 2012 verstarb. Rund 9.000 Euro forderte die Stadt von dem Sohn des Verstorbenen zurück. Die Stadt sei in Vorlage getreten, der eigentliche Unterhaltsschuldner sei aber der Sohn. Der Sohn verweigerte die Zahlung. Der Vater habe nach der Scheidung der Eltern im Jahr 1971 jeden Kontakt nachdrücklich abgelehnt.

Der Sohn muss nicht zahlen, entschied das Gericht. Im Falle schwerer Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner könne ein Anspruch auf Unterhalt entfallen. Allerdings stelle nicht jeder Kontaktabbruch gleichzeitig eine solche schwere Verfehlung dar. Grundsätzlich bleibe die Unterhaltspflicht auch bestehen, wenn der persönliche Kontakt zwischen den Verwandten eingeschlafen sei oder man sich entfremdet habe. Im vorliegenden Falle sei der Kontaktabbruch aber besonders nachhaltig und kränkend gewesen. Der Vater habe alle Kontaktversuche seines Sohnes abgelehnt. Selbst bei der Beerdigung des Großvaters habe der Vater kein Wort mit seinem Sohn gewechselt. In seinem Testament habe der Vater verfügt, der Sohn solle nur den "strengsten Pflichtteil" erhalten, er habe mit ihm schließlich seit 27 Jahren keinen Kontakt. Damit habe der Vater einen besonders groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung gezeigt und den Sohn damit besonders schwer getroffen. Der Vater habe offenkundig jegliche Beziehung persönlicher und wirtschaftlicher Art zu seinem Sohn abgelehnt und sich damit erkennbar aus dem Solidarverhältnis gelöst, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern besteht.




ln einem solchen Falle müsse der Sohn keinen Unterhalt zahlen.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Quelle:
Die Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Männer sind Angsthasen -   sagt ausgerechnet eine Frau Loslassen können um Freiräume zu schaffen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.11.2012 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 771744
Anzahl Zeichen: 2640

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Elternunterhalt bei besonders kränkendem Verhalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ehepartner lebt im EU-Ausland: Wer bekommt das Kindergeld? ...

München/Berlin (DAV). Die Zahlung von Kindergeld wird heiß diskutiert. Sollen Eltern, die in Deutschland arbeiten, das Kindergeld erhalten, auch wenn das Kind im EU-Ausland lebt? Auch das wird gerade erörtert. Da kommt ein aktuelles Urteil des ...

Neubestimmung des Kindesnamens bei gemeinsamer Sorge ...

Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Familiennamen des Kindes kann nicht beliebig geändert werden. Einigen sich die nicht zusammenlebenden Eltern erst später auf das gemeinsame Sorgerecht, kann der Familiennamen des Kindes nicht ohne weiteres angepasst werd ...

Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein