PresseKat - MPC Schiffsfonds Rio Valiente/Rio Verde sind pleite : Vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet

MPC Schiffsfonds Rio Valiente/Rio Verde sind pleite : Vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet

ID: 772110

28.11.2012 – Die Serie insolventer Schiffsfondsgesellschaften reißt nicht ab. Erneut trifft es das Hamburger Emissionshaus MPC: Am 27.11.2012 wurde über die „Rio Valiente“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie über die „Rio Verde“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

(firmenpresse) - MPC „Rio Valiente“ und „Rio Verde“
Die beiden Beteiligungsgesellschaften „Rio Valiente“ und „Rio Verde“ betreiben je ein Containerschiff mit einer Kapazität von 2.524 TEU. Das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital platzierte die Fonds in den Jahren 2002 und 2003. Der Ankauf der Schiffe erfolgte über Kommanditeinlagen von Anlegern von rd. € 15,2 Mio. zzgl. 5 % Agio für jedes Schiff. Darüber hinaus benötigten die Fonds bereits bei der Emission Bankkredite in Höhe von jeweils rd. € 24,8 Mio. Die Darlehen wurden je zur Hälfte in US-Dollar (USD) und in japanischen Yen (JPY) aufgenommen. Für die Emission des Anlegerkapitals plante die Fondsgesellschaft mit sog. Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten in Höhe von etwas mehr als € 3 Mio. zuzüglich des Agios in Höhe von weiteren € 761.500,00 für jedes Schiff. Dies bedeutet eine Emissions- und Vertriebskostenquote von knapp 24 % des Anlegerkapitals inkl. Agio.
Sanierung im Jahr 2010 bleibt wirkungslos
Bereits 2010 führte die Geschäftsführung eine Sanierung der beiden Schiffsfonds durch, bei der sich die Anleger mit einem Neukapital in Höhe von 19 % der ursprünglichen Nominaleinlage beteiligen konnten. Von Nachhaltigkeit dieses Sanierungskonzepts kann mit Blick auf die gleichwohl nunmehr eingetretene Insolvenz überhaupt keine Rede sein.
Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen
Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des derzeit noch vorläufigen Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Die Erfahrungen mit anderen insolventen Schiffsfonds zeigen, dass die derzeit erzielbaren Verwertungserlöse aus dem Verkauf der Schiffe oft nicht reichen, um die Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen die geschädigten Anleger dann aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.




Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger
Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.
Eile ist geboten – Verjährung droht
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an den Schiffsfonds „Rio Valiente“ und „Rio Verde“ wurden im Zeitraum von 2002 bis 2003 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.



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Datum: 28.11.2012 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Dr. Heinz O. Steinhübel
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Tübingen


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Kategorie:

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Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.11.2012

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