Die Einführung des Umweltschadengesetzes (USchadG) Mitte 2007 hat für die Unternehmen
zu einer völlig neuen öffentlich rechtlichen Haftung für Umweltschäden geführt. Zur
Absicherung dieser Risiken bietet der Versicherungsmarkt seit knapp anderthalb Jahren ein
neues Produkt: die Umweltschadenversicherung (USV). Mittlerweile gehört diese in das
Versicherungspaket eines jeden Maschinen- und Anlagenbauers.
(firmenpresse) - Da es sich auch für die Versicherungswirtschaft um ein völlig neues Risiko handelte, war
eine verlässliche Prämienkalkulation für die Anbieter nicht möglich. Nahezu alle deutschen
Industriebetriebe liegen weniger als zehn Kilometer von einem Schutzgebiet entfernt. Die
Versicherer forderten zwecks Risikobewertung von den Kunden die Beantwortung eines
umfangreichen Fragenkatalogs, der von der VSMA für ihre Kunden auf ein Mindestmaß
reduziert werden konnte.
Auch bei der Entwicklung der Versicherungsbedingungen tat sich die Versiche-
rungswirtschaft aufgrund mangelnder Schadenerfahrung schwer. Wie wir bereits an dieser
Stelle berichteten wurde vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in relativ
kurzer Zeit ein Baukastenmodell entwickelt, bei dem die Basisdeckung durch zwei
Zusatzbausteine ergänzt werden kann. Die VSMA empfiehlt den Mitgliedsunternehmen
den Abschluss sämtlicher Bausteine.
Einschätzung des Schadenpotenzials nicht möglich
Um deutlich zu machen, dass aus Sicht der Investitionsgüterindustrie das
Haftungspotential durch das neue Gesetz kaum eingeschätzt werden kann sind folgende
Überlegungen nötig:
Im Privatrecht gab es bisher keine einheitliche Definition des Begriffs Umweltschaden.
Anders als im privatrechtlichen Umwelthaftungsrecht geht es beim USchadG nicht um den
Schutz von Rechtsgütern einzelner Personen (wie zum Beispiel Leben, Gesundheit,
Eigentum), sondern um den Schutz eines Allgemeinguts, nämlich der Umwelt selbst. Im
Falle einer Schädigung hat das verantwortliche Unternehmen die Kosten für die
Wiederherstellung des Ausgangszustands zu tragen (primäre Sanierung). Niemand kann
einschätzen, ob sich eine Feldhamsterpopulation nach einer Umweltbeeinträchtigung an
gleicher Stelle wieder ansiedeln lässt oder das Gebiet für immer meidet. Auch die abstrakte
Frage nach dem Aufwand für eine Wiederansiedlung bzw. Umsiedlung lässt sich nicht
beantworten.
Was versteht der Gesetzgeber unter Wiederherstellung des Ausgangszustands; zum
Beispiel wenn eine gefährdete Baumart in einem verseuchten Gebiet wieder aufzuforsten
ist? Sind Sämlinge auszubringen, Setzlinge anzupflanzen oder müssen bereits stabile
junge Bäume umgepflanzt werden? Entsprechen zehn kleine einem großen Baum? Diese
Fragen blieben bisher unbeantwortet.
Erfahrungen nach der Einführung des Umweltschadengesetzes
Die ursprünglich erwarteten hypothetischen Schadenpotentiale haben sich bisher nicht
realisiert. Umweltexperten bezweifeln, dass auf die Versicherer eine Flut von
Schadenfällen zukommen wird. Nach Rückfrage der VSMA bei führenden Versicherern
haben diese bestätigt, dass sie bislang kaum Schäden, die unter die neue Deckung fallen,
zu verzeichnen hatten. Für die Unternehmen sollte dies jedoch kein Grund sein, die
Versicherung
Ausblick
Die Umweltschadensversicherung wurde nach Wirksamwerden des Gesetzes von der
Versicherungswirtschaft schnell entwickelt, sowie offensiv und in der Regel auch sehr
preisgünstig angeboten. Was die Prämienfestsetzung angeht, so wird diese derzeit eher
durch die Wettbewerbssituation als durch eine klassische Risikokalkulation beeinflusst. In
Zeiten von weichen Versicherungsmärkten haben sich vermeintliche Produktneuheiten für
die Versicherer selten als Umsatzsteigerer erwiesen, aber als Maßnahme zur
Bestandssicherung. Dies gilt jedenfalls so lange, wie nennenswerte Schäden in diesem
Bereich ausbleiben.
Als Tochterunternehmen des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
betreuen und beraten wir die Mitgliedsunternehmen seit über 80 Jahren in sämtlichen
Versicherungsangelegenheiten. Als unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir exklusiv
die Interessen der VDMA-Mitgliedsunternehmen gegenüber Versicherern und Staat.
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