(ots) - Mehr Pflichten für Ärzte und Kassen
Endlich! Jahrelang haben die Vorbereitungen und Verhandlungen
gedauert - gestern nun hat der Bundestag das Patientenrechtegesetz
verabschiedet. Es ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen
Gesetze in dieser Wahlperiode und bringt den Patienten in vielen
Punkten Fortschritte.
Bisher waren die Regelungen weit verstreut und im Zivilrecht, im
Strafrecht und etlichen weiteren Bereichen zu finden - nun werden sie
gebündelt. Das ist mehr als nur eine Textsammlung der bestehenden
Rechtsprechung, weil es mehr juristische Klarheit schafft.
Für Ärzte erhöht sich die Pflicht zur Aufklärung, zur Information
und zur Dokumentation. Damit wird ihnen zwar mehr Bürokratie
aufgebürdet, doch dieser Nachteil ist den Medizinern zuzumuten. Dem
Wohl der Patienten kommt die Neuerung jedenfalls zugute. Das gilt
auch für die höheren Ansprüche gegenüber den Krankenkassen.
Sicherlich hätte sich mancher Verbraucherschützer weiter gehende
Rechte für die Versicherten gewünscht, etwa eine generelle Umkehr der
Beweislast bei Ärztefehlern. Doch es ist gut, dass der Gesetzgeber
nicht überzieht. Sonst hätten viele Ärzte womöglich riskante
Operationen vermieden, weil sie Haftungsansprüche und Prozesse
fürchten. Die jetzt gefundene Regelung ist ein sinnvoller Kompromiss.
Ist damit also alles bestens? Nein, nicht alles. Weil die FDP
bremst, wird es keinen Härtefallfonds geben. Das ist sehr
bedauerlich.
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