PresseKat - Fischer/Ludwig: Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

Fischer/Ludwig: Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

ID: 773939

(ots) - Heute hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf
zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Darin
geht es unter anderem um die Abschaffung des Lärmprivilegs der
Schiene, des so genannten "Schienenbonus". Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Der Lärmschutz in Deutschland ist heute einen entscheidenden
Schritt voran gekommen: Der Deutsche Bundestag hat für die
Abschaffung des Schienenbonus' gestimmt. Die Koalitionsfraktionen
schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellen neue
Weichen. Wir können die Anwohner an Schienenwegen besser vor der
steigenden Lärmbelastung schützen. Der Güterverkehr wächst beständig.
Es gibt mehr Hochgeschwindigkeitszüge und schnellere Zugfolgen. Daher
müssen wir heute anders auf die Lärmbelastung an Schienenwegen
reagieren als vor 30 Jahren, als der Schienenbonus eingeführt wurde.
Rot-Grün hätte bereits 2003 das Lärmprivileg der Schiene abschaffen
können - und es nicht getan. Wir handeln jetzt. Aber die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruht sich nicht auf diesem Ergebnis aus:
Wir setzen uns dafür ein, dass der Schienenbonus auch im Bereich der
Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt wird. Wir begrüßen zudem
ausdrücklich die Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems
der DB Netz AG im Dezember 2012. Als Transitland brauchen wir
Regelungen, die nicht nur deutsche, sondern auch ausländische
Güterzüge betreffen: Durch die lärmabhängigen Trassenpreise wird es
für alle Bahnunternehmen Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch
umzurüsten und zu modernisieren."

Hintergrund:

Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der
Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Mit




Änderung von § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird dieser so
genannte "Schienenbonus" für Schienenwege, deren
Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung
des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen
Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet. Die neue
Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der
Vorhabenträger selbst oder "ein Dritter" die etwaigen Mehrkosten
übernimmt.



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Datum: 30.11.2012 - 08:36 Uhr
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