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Unternehmen
Wien (euro adhoc) - Der Vorstand der Frauenthal Holding AG hat am
29.11.2012 beschlossen, die nachstehenden Aktien, die trotz
Aufforderung nicht zum Umtausch eingereicht wurden, aufgrund der
Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 26.7.2012 gemäß § 67 Abs 2
iVm § 262 Abs 29 AktG mit sofortiger Wirkung für kraftlos zu
erklären:
17 Stückaktien, verbrieft durch 17 Aktienurkunden, die jeweils 1
Stückaktie vertreten, mit den Nummern 1 und 2, 42 und 43, 1.001 und
1.002, 16.051 bis 16.060 sowie 24.838.
Die bezeichneten Aktienurkunden vertreten Stückaktien (Stammaktien)
der Frauenthal Holding AG mit der Wertpapierkennnummer ISIN
AT0000762406.
Mit gegenständlicher Beschlussfassung über die Kraftloserklärung
haben die vorangeführten Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft
verloren.
Begründung:
Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 26.7.2012, FN83990 s, 72
Fr 3395/12 z, wurde die beabsichtigte Kraftloserklärung von nicht
eingereichten effektiven Aktienurkunden und zwar im Ausmaß von
höchstens 1.215 Aktienurkunden der Frauenthal Holding AG gemäß § 67
iVm § 262 Abs 29 AktG bewilligt. Mit dreimaliger Aufforderung zur
Einreichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.8.2012, 18.9.2012
und 19.10.2012 wurden alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf
Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden samt Kupon Nr.
20 inkl. Mantel bis spätestens 27.11.2012 einzureichen.
17 Stückaktien verbrieft durch 17 effektive Aktienurkunden wurden
nicht binnen der genannten Frist eingereicht.
Eine entsprechende Bekanntmachung hierüber wird im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung in der Ausgabe vom 1.12.2012 erscheinen.
Hinweis:
Mit der Kraftloserklärung verlieren die Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft. Die vermögensrechtliche Stellung als Aktionär
bleibt unberührt. Betroffene Aktionäre können jederzeit bei UniCredit
Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle
oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen
Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten
Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem
Wertpapierdepot verlangen, dh es erfolgt eine Depotgutschrift, die
der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien ISIN AT0000762406
entspricht, auf ein vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass zwecks Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen der Frauenthal Holding
AG dies so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass die Depotgutschrift am
Nachweisstichtag vor der jeweiligen Hauptversammlung durchgeführt
ist.
Wien, am 30.11.2012
Der Vorstand,
Mag. Hans-Peter Moser
Dr. Martin Sailer
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer(at)frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding(at)frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch