(ots) - Als absolut unzureichend und mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die
heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für eine Reform
des Asylbewerberleistungsgesetzes. Insbesondere die geplante
pauschale Kürzung der Leistungen für Asylbewerber aus so genannten
"sicheren Herkunftsländern" ignoriere auf dreiste Weise die Maßstäbe,
die das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil im Juli
aufgestellt hatte. Der Verband fordert die Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und eine Aufhebung des Arbeitsverbotes
für die Betroffenen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die
Leistungen für Asylbewerber einzig danach zu bemessen sind, was für
die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums in unserem Land
erforderlich ist. Wenn die Bundesregierung jetzt in der Hoffnung auf
abschreckende Wirkung die Leistungen für bestimmte Personengruppen
willkürlich kürzt, nimmt sie einen erneuten Verfassungsbruch bewusst
in Kauf", so Harald Löhlein, Abteilungsleiter für Migration und
Internationale Kooperation beim Paritätischen Gesamtverband. "Die
kollektive Unterstellung, Flüchtlinge aus Serbien oder Mazedonien
kämen nur nach Deutschland, um unsere Sozialsysteme auszubeuten,
zeugt von einem Menschenbild, das mit einer modernen und
menschenwürdigen Migrationspolitik nichts zu tun hat." Auch das
Festhalten am umstrittenen Sachleistungsprinzip sei schikanös.
Besondere Kritik übt der Verband an der geplanten Zweijahresfrist,
während der das Gesetz künftig angewendet werden soll. Nach dem
Bundesverfassungsgericht sei eine Differenzierung der Leistungen für
Asylbewerber auf der einen und für den Rest der Bevölkerung auf der
anderen Seite wenn überhaupt dann nur gerechtfertigt, wenn sich
Asylsuchende "nur kurzfristig in Deutschland aufhalten". Davon könne
bei einem zweijährigen Aufenthalt jedoch keine Rede sein.
Der Paritätische fordert die ersatzlose Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von
Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern sowie die
Aufhebung des Arbeitsverbotes unmittelbar nach Beendigung des
Erstaufnahmeverfahrens. "Menschen, die arbeiten können und wollen,
darf nicht länger über Monate der Zugang zu Arbeitsmarkt und
gesellschaftlicher Teilhabe verweigert werden. Dies ist auch ein
Gebot der Menschenwürde", so Löhlein.
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Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, E-Mail:pr(at)paritaet.org