ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 30.11.2012
(firmenpresse) - Das deutsche Steuerrecht soll vereinfacht werden. Nicht zum ersten Mal; und bestimmt auch nicht zum letzten Mal! Denn die derzeitigen Pläne der Bundesregierung sehen nicht etwa eine Vereinfachung für die Steuerzahler vor, sondern lediglich für das Finanzamt. Damit dass nämlich in Zukunft mehr Planungssicherheit erhält, werden viele werdende Mütter und Väter Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Was da auf die jungen Familien zukommt, erläutern ARAG Experten.
Nur noch 2012
Bisher konnten angehende Eltern noch relativ leicht selbst ausrechnen, was sie an Zuschüssen erwartet. Für ihr Neugeborenes bekommen sie 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 bis 14 Monate vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro im Monat. Arbeitnehmer schnappen sich ihre Gehaltsabrechnungen und nehmen den Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Grundlage. Zusätzlich geht noch ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Grundsätzlich gilt also: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld. Das wird sich ab 2013 allerdings ändern.
Ab 2013
Im kommenden Jahr wird dann der Bruttolohn für die bis zu 14 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Das so berechnete Nettoeinkommen ist also geringer ; damit schrumpft auch das Elterngeld!
Wie hoch sind die Einbußen wirklich?
Bei einem Bruttolohn von 2000 bis 3000 Euro schrumpft das Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat. Der Verlust ist also zu verschmerzen. Viel stärker aber wirkt sich das neue Gesetz bei der Lohnsteuer aus, die vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse wichtig, die das betreuende Elternteil in den vorangegangenen Monaten am längsten hatte. Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft das Nettoeinkommen nach oben schrauben. Das bringt unter Umständen einige Hundert Euro mehr im Monat. Künftig nutzt der legale Trick aber nur noch dann etwas, wenn der Umstieg in eine andere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt passierte. Das schafft Planungssicherheit für den Fiskus - werdende Eltern müssen aber eigentlich schon bei Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln. Das klingt verrückt, bringt aber am meisten Geld, so ARAG Experten. Künftige Eltern müssen sich also früher als jetzt entscheiden, wer zu Hause bleibt. Ob das dem eigentlichen Sinn des Elterngeldes entgegen kommt, bezweifeln nicht nur ARAG Experten.
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