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Anmoderationsvorschlag:
Gemütlich mit den Kollegen zusammensitzen und einen Glühwein
schlürfen: So eine Weihnachtsfeier ist schon was Schönes. Allerdings
lauern hier auch viele Fettnäpfchen und Gefahren. Besonders zu später
Stunde, wenn dank Alkohol so langsam alle Hemmungen fallen und der
eine oder andere nicht mehr ganz Herr seiner Sinne ist. Jessica
Martin berichtet.
Sprecherin: Alle Jahre wieder wird aus so manch ungezwungenem
Beisammensein eine Weihnachtsfeier des Grauens. Und Schuld daran hat
natürlich meistens...
O-Ton 1 (Eberhard Ziegler, 0:11 Min.): "Der Glühwein oder der
Punsch, der bringt einen manchmal auf Ideen, die man am nächsten Tag
vielleicht dann bereut. Den Chef beleidigen wäre so was, oder
irgendwelche Scherze veranstalten, wo was kaputtgeht."
Sprecherin: Sagt Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung. Und wer zu tief ins Glas schaut und sich
hinterher ans Steuer setzt, sollte eins wissen:
O-Ton 2 (Eberhard Ziegler, 0:21 Min.): "Unfälle unter
Alkoholeinfluss sind nicht versichert, deshalb sollte man eben gar
nichts trinken oder in Maßen, und wenn, dann für den Heimweg
vorsorgen. Entweder, dass man ein Taxi bestellt oder eine
Fahrgemeinschaft organisiert mit einem Kollegen, der eben nichts
trinkt. Dieser Kollege wäre dann auf dem Heimweg, wenn er die anderen
nach Hause bringt, auch auf diesen Abweichungen sogar versichert."
Sprecherin: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung läuft über den Arbeitgeber. Er gilt auch für die
gesamte Zeit der Weihnachtsfeier - und zwar unabhängig davon, ob sie
in den Firmenräumen oder zum Beispiel in einem Restaurant
stattfindet.
O-Ton 3 (Eberhard Ziegler, 0:19 Min.): "Allerdings müssen dafür
ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Sie muss vom Arbeitgeber
veranstaltet werden oder zumindest gebilligt werden, es müssen alle
Beschäftigen eingeladen sein und auch ein großer Teil muss
teilnehmen, deshalb sind es 'Gemeinschaftsfeiern', die wir
versichern. Bei ganz großen Unternehmen kann man natürlich dann das
auch abteilungsweise machen."
Sprecherin: Aber Vorsicht: Auch wenn der Chef es netterweise
erlaubt, mit Anhang kommen zu dürfen:
O-Ton 4 (Eberhard Ziegler, 0:13 Min.): "Der Partner ist nicht
versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung, denn die knüpft an
das Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen an, und in dem steht ja
der Partner nicht. Umso mehr sollte man dann eben seine Partnerin
oder Partner im Auge behalten, dass nichts passiert!"
Abmoderationsvorschlag:
Mehr Informationen rund ums Thema Weihnachtsfeiern und wie Sie da
vor Unfällen abgesichert sind, finden Sie im Netz auf DGUV.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
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Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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