Der Fahrgastverband PRO BAHN erkennt erhebliche Probleme in den Bereichen Technik und Infrastruktur der Deutschen Bahn AG und fordert eine personelle Neuorientierung an der zuständigen Ressortführung und klare politische Maßgaben für die Zukunft.
(firmenpresse) - (ddp direct) (Berlin) Die Deutsche Bahn AG befindet sich in einer schweren Krise im Ressort Technik und Infrastruktur:
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass sowohl der Zustand der Fahrzeugtechnik als auch der Zustand des Schienennetzes immer problematischer werden.
Auf absehbare Zeit kommt es auch weiterhin zu erheblichen Einschränkungen im Fahrzeugpark, notwendige Ausbauten und sogar Instandhaltungen des Schienennetzes bilden eine ähnlich prekäre Situation für die Infrastruktur.
Eine Lösung zeichnet sich nicht ab.
Verschärfend kommt hinzu, dass sich die Ressortleitung untrennbar mit hochproblematischen Großprojekten, wie etwa Stuttgart 21, verbunden hat, die einer Konsolidierung im Wege stehen.
Diese Großprojekte machen eine zeitnahe Konsolidierung unmöglich, da sie einen Großteil der zur Verfügung stehenden Finanzkraft verzehren, gleichzeitig aber nur unzureichenden Nutzen erbringen.
Das Vertrauen des Fahrgastverbandes PRO BAHN in den zuständigen DB-Vorstand Dr. Volker Kefer ist daher endgültig und restlos erschöpft, so Bundespressesprecher Matthias Oomen.
Nach hinreichender fachlicher Einschätzung ist es ohne personelle Neuorientierung nicht möglich, die tragenden Säulen des Konzerns wieder auf tragfähige Schienen zu setzen.
Für die Zukunft erwartet der Fahrgastverband PRO BAHN von der Politik klare Lehren aus der jetzigen Situation.
Zukünftig muss:
1. die Schiene ausreichend finanziert werden. Derzeit fehlen auch ohne umstrittene Großprojekte jährlich ca. 20 % der notwendigen Mittel (ca. 1 Mrd. Euro Fehlbetrag) für Instandhaltung und vordringlichen Ausbau der Infrastruktur.
2. jede Ausbaumaßnahme an objektiven Bewertungskriterein bemessen werden. Rein politische Projekte mit geringem Nutzen für die Infrastruktur sind abzulehnen.
3. die Aufgabe der Deutschen Bahn AG klar definiert werden. Die im Grundgesetz klar erwartete Aufgabendefinition aus Artikel 87e (4) GG steht seit fast 20 Jahren aus.
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Matthias Oomen
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