(ots) - Sebastian Uckermann, Autor des aktuellen Beitrages
aus der NZA Beilage 3/2012 Seite 1 (zu Heft 21/2012), nimmt Stellung
zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV):
Die bAV einer der komplexesten Anwendungsbereiche der
Jurisprudenz. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von
unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie z. B. dem klassischen
Zivilrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht, dem Bilanzrecht, dem
Sozialversicherungsrecht und dem Versicherungsvertragsrecht führt
dazu, dass viele Rechtsberater diesen interessanten Bereich meiden.
Allerdings: Die bAV ist ein unverzichtbarer Baustein unseres
Alterssicherungssystems. Ohne arbeitgebergestützte Versorgungswerke
werden sich die absehbaren Versorgungsengpässe der gesetzlichen
Rentenversicherung wohl kaum egalisieren lassen. Gerade deshalb ist
es unabdingbar, dass die qualifizierte Rechtsanwendung der bAV auf
zahlenmäßig "breite Schultern" verteilt wird, indem sich die
rechtsberatenden Berufsträger dieser bisher vernachlässigten
Rechtsmaterie öffnen und neue Aufgabenfelder erschließen.
Fatalerweise erfolgt zudem aktuell eine am Thema vorbeigehende
Markt-Diskussion, wonach mangelnde bAV-Durchdringungsquoten in
Unternehmen mit einer mangelnden Arbeitnehmersensibilisierung statt
einer falschen Arbeitgeberaufklärung begründet werden. Zur
Erinnerung: nur der Arbeitgeber entscheidet, ob bAV im Unternehmen
eingeführt wird. Zwingend ist daher eine umfassende Rechtsberatung
der Arbeitgeberseite zur individuellen bAV-Gestaltung durch
unabhängige Beratungsunternehmen mit Rechts- und ohne (gegebenenfalls
gleichzeitige) Versicherungsmaklererlaubnis. Mögliche
Interessenkollisionen werden somit bereits im Vorfeld ausgeschlossen
und die Vorgaben des BGH zur Beraterauswahl eingehalten.
Einmal mehr wird somit sichtbar, dass die Beratung und Einrichtung
sowie die laufende Ãœberwachung von bAV-Systemen in der hochwertigen
Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand
erfordert und damit Unternehmensressourcen bindet.
Der "Deutsche bAV Service", als markenrechtlich geschützter
Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON
Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und
Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender
Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der
kleinen "Ein-Mann-GmbH" bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
In der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen bAV Service"
mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich
möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation
und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige
Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten
Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.
Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Hohenstaufenring 48 - 54 - 50674 Köln
Telefon 0221 716 176 - 0 - Telefax 0221 716 176 - 50
info(at)dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de
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Service«