(ots) - Weder Mieter noch Immobilienmakler sind
zufrieden mit der Regelung, dass bei der Vermietung von Wohnraum in
aller Regel der Mieter die Maklerprovision zahlt. Dies ergab eine
Umfrage der Immobilien Zeitung (Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag),
an der knapp 1.600 Personen teilgenommen haben.
In der Regel beauftragt der Wohnungseigentümer bzw. Vermieter
einen Makler damit, Interessenten für Haus oder Wohnung zu finden.
Die Provision hingegen wird in diesen Fällen in aller Regel vom
künftigen Mieter gezahlt. Dies ist rechtens, denn das
Wohneigentumsvermittlungsgesetz regelt lediglich die Provisionshöhe,
lässt aber offen, wer zu zahlen hat. Dennoch regt sich in einigen
Bundesländern wie Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
Widerstand gegen diese als ungerecht empfundene Gepflogenheit.
Angestrebt wird eine Gesetzesregelung, nach der grundsätzlich das so
genannte Bestellerprinzip gelten soll: Derjenige, der den Vermittler
beauftragt hat, soll am Ende auch die Leistung des Maklers entlohnen.
In einer Umfrage der Immobilien Zeitung zeigt sich nun, dass auch
die Immobilienmakler mit der derzeit geltenden Regelung unzufrieden
sind. Lediglich knapp 17 % der Makler - sie stellen mit etwa 30 % der
Befragten die größte Teilnehmergruppe - gaben an, dass der Mieter bei
der Vermietung von Wohnimmobilien die Provision übernehmen sollte. 11
% nannten den Vermieter. Immerhin 21 % sprachen sich für das
Bestellerprinzip als die gerechteste Lösung aus. Favorit ist jedoch
die hälftige Aufteilung der Provision auf Mieter und Vermieter: 45 %
der Makler wünschen sich eine solche Regelung.
Dieses Ergebnis kann man bei der Interessenvertretung der
Immobilienmakler, dem IVD Immobilienverband, nicht teilen. "Eine
50:50-Regelung greift unserer Ansicht nach zu sehr in den Markt ein",
sagt Sue Jensch, Bundesgeschäftsführerin des IVD. Dann müsse nämlich
gegen alle Marktgesetze auch in Regionen, wo großer Leerstand
herrsche, der Mieter den Makler mit entlohnen. Bislang sei dies dort
aber meist nicht der Fall. Der IVD plädiert für eine Beibehaltung der
bisherigen Regelungen. Sie stellten, wenn überhaupt, nur bei 30 % der
Vermietungen - nämlich dort, wo die Nachfrage viel größer als das
Angebot ist - ein Problem dar. Bei den Mietern stößt die
Halbe-halbe-Variante anders als bei den an der Umfrage beteiligten
Immobilienmaklern auf wenig Gegenliebe: Nur 14 % können sich damit
anfreunden. Auch die Alternativen, nach denen der Mieter (10 %) oder
Vermieter (14 %) jeweils alleine für die Entlohnung zuständig sein
soll, fallen durch. Mit gut 57 % liegt das Bestellerprinzip weit vor
allen anderen Lösungen. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) plädiert
klar für das Bestellerprinzip. "Wer den Auftrag gibt, der muss auch
bezahlen - und das ist realistischerweise der Vermieter", erklärt
Ulrich Ropertz gegenüber der Immobilien Zeitung. Für den
Pressesprecher des DMB ist die Halbe-halbe-Regelung lediglich "ein
fauler Kompromiss" und berücksichtige nicht, dass vor allem der
Vermieter dem Makler gegenüber in der stärkeren Position sei: "Der
Vermieter hat die Möglichkeit, über die Provision zu verhandeln und
zu sagen: ,Zwei Monatsmieten zahle ich nicht, ich gebe Dir nur eine',
das kann der Mieter nicht."
Ãœberhaupt keinen Handlungsbedarf in Sachen Provision sieht
Alexander Wiech, Sprecher der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und
Grund. Zwar seien gerade in den Ballungszentren die Wohnkosten zu
hoch, aber statt der Maklerentlohnung sollte sich der Staat lieber um
die ständig steigenden Nebenkosten kümmern.
Die Provision soll niedriger sein
Uneinigkeit herrscht naturgemäß auch bei der Frage nach der Höhe
der Maklercourtage. Während knapp 72 % der befragten
Wohnimmobilienmakler die im Wohnraumvermittlungsgesetz genannten
Höchstbeträge von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer für angemessen halten, finden dies nur knapp 38 % der
übrigen Umfrageteilnehmer. 12 % sagen, dass anderthalb Monatsmieten
ausreichen sollten, weitere knapp 34 % sehen die Grenze bereits bei
einer Monatsmiete.
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