Der XIV. Zilvilsenat des OLG Hamburg setzt ein Ausrufezeichen für den Anlegerschutz und bejaht die persönliche Haftung des Managers wegen Kapitalanlagebetrug.
(firmenpresse) - Hamburg, 16.03.2009. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke hat am 13.03.2009 vor dem Hanseatischen Ober-landesgericht Hamburg (OLG) in einem Sammeltermin in 46 Fällen die Schadensersatzansprüche der EECH-Geschädigten gegen den ehemaligen Vorstand Michael Bode gesichert. Das sind die ersten Urteile des OLG gegen Michael Bode.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wir konnten glaubhaft machen, dass Herr Bode spätestens seit 2005 wusste, dass der Erlös der als „Anleihe Solar“ beworbenen Emis-sion realiter für den Erwerb der Kunstgegenstände verwendet wurde. Und das wurde von ihm so-gar unterstützt. Deshalb hielten wir es für sehr wahrscheinlich, dass Herr Bode wegen Kapitalan-lagebetrug persönlich haftet. Und das wurde jetzt vom OLG in dem Sammeltermin bestätigt."
Die von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Geschädigten konnten dadurch die Schadensersatzansprüche einstweilen sichern. Dabei führte der Senat aus, dass der Sicherungs-anspruch auch aus dem Verhalten von dem ehemaligen EECH-Vorstand begründet wird. Dieser hatte nämlich in der Verhandlung im erstinstanzlichen Rechtszug vor dem Landgericht noch jed-wede Kenntnis bestritten. Dieses Verhalten wurde als Versuch gewertet, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Wir haben mit Hochdruck an der Aufklä-rung des EECH-Skandals gearbeitet und zuletzt eine ganze Reihe von Informationen gefunden, die den zweiten Vorstand Michael Bode erheblich belasten. Durch die Urteile wird die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der übrigen EECH-Geschädigten erneut erheblich vereinfacht. So gesehen ist das ein Erfolg für alle Betroffenen. Zudem zeigt die Rechtsprechung des OLG ganz klar, dass die Unternehmensverantwotlichen mit dem Geld der Anleger umsichtig und verantwortungsbewusst umgehen müssen und andernfalls mit ihrem Privatvermögen haften."
Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte betreuen die Schutzgemeinschaft EECH-Anleger und vertreten darüber mehr als 500 von insgesamt über 7.000 EECH-Geschädigten. Sie haben für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft bereits gegen die EECH AG und den ehema-ligen EECH-Vorstand Tarik Ersin Yoleri Schadensersatzansprüche durchgesetzt und sind damit die erste und bislang einzige Rechtsanwaltskanzlei, die die Ansprüche der Geschädigten gegen die Gesellschaft, Herrn Yoleri und Herrn Bode erfolgreich geltend gemacht haben. Rechtsanwalt Mat-thias Gröpper vertritt die Interessen der Geschädigten zudem im Insolvenzverfahren als Mitglied des Gläubigerausschusses.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
Bei der Schutzgemeinschaft für EECH-Anleger handelt es sich um einen der größten Zusammenschlüsse von Kapitalanlegern, die durch die Insolvenz der EECH-Gruppe betroffen sind. Die Schutzgemeinschaft wird von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke (www.bankrecht24.de) betreut.
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