07.12.2012: – Die WHS Finanzberatung AG ist pleite. Am 13.11.2012 wurde durch das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unterneh-mens eröffnet. Für die von der Pleite betroffenen Anleger, die der WHS Finanzbera-tung AG Kapital zur Verfügung gestellt haben, stellen sich jetzt viele Fragen.
(firmenpresse) - 07.12.2012: – Die WHS Finanzberatung AG ist pleite. Am 13.11.2012 wurde durch das Amtsgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unterneh-mens eröffnet. Für die von der Pleite betroffenen Anleger, die der WHS Finanzbera-tung AG Kapital zur Verfügung gestellt haben, stellen sich jetzt viele Fragen.
Insolvenz der WHS Finanzberatung AG
Die WHS Finanzberatung AG wurde 2001 gegründet. Die Gesellschaft hatte Ihren Geschäftssitz lange Zeit in Tübingen und zuletzt in Bisingen, ehe Anfang 2012 eine Sitzverlegung nach Plauen erfolgte. Geleitet wurde das Unternehmen durchgängig durch den Vorstand Heribert Schröck, dessen Initialen Eingang in die Firma der WHS Finanzberatung AG gefunden haben. Nunmehr hat das Amtsgericht Chemnitz am 13.11.2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WHS Finanzberatung AG eröffnet. Das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts lautet 1118 IN 1946/12. Zum Insolvenzverwalter bestellt wurde Herr Rechtsanwalt Markus M. Merbecks aus der Kanzlei Handschumacher Krug Merbecks Rechtsanwälte in Chemnitz.
Was ist bei der Forderungsanmeldung zu beachten?
Der Insolvenzverwalter schickt den Betroffenen derzeit Informationen über die Ver-fahrenseröffnung sowie die Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen zur Insol-venztabelle. Nach dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Chemnitz haben die Gläubiger bis zum 02.01.2013 die Möglichkeit zur Forderungsanmeldung. Eine Teil-nahme am Insolvenzverfahren ist grundsätzlich zu empfehlen, auch wenn derzeit noch ungewiss ist, ob und in welcher Höhe die Betroffenen am Ende eine Zahlung aus der Insolvenzmasse der WHS Finanzberatung AG erhalten werden. Unter Umständen gelingt es dem Insolvenzverwalter, Vermögenswerte zur Insolvenzmasse zu ziehen, die zumindest eine quotale Zahlung an die Anleger erlauben.
Wer kann sich am Insolvenzverfahren beteiligen?
Anleger, die unmittelbar als stille Gesellschafter mit einer Einlage an der WHS Finanzberatung AG beteiligt sind, können ihre Forderungen aus dem Beteiligungsverhältnis zur Insolvenztabelle anmelden. Darüber hinaus können im Einzelfall auch Schadenersatzforderungen bestehen, die zur Forderungsanmeldung berechtigen. Solche Schadenersatzansprüche können sich beispielsweise aus feh-lerhafter Anlageberatung und Vermittlung durch die WHS Finanzberatung AG bzw. durch die für diese handelnden Personen ergeben. Hierbei bedarf es aber stets einer Prüfung im Einzelfall.
Ist das eingelegte Kapital endgültig verloren?
Die Betroffenen fragen sich darüber hinaus zu Recht, ob ihre in die WHS Finanzberatung AG investierten bzw. über das Unternehmen anderweitig angelegten Ersparnisse endgültig verloren sind oder ob die Möglichkeit besteht, den eingetretenen Schaden unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens ersetzt zu bekommen. Neben den gegen die WHS Finanzberatung AG gerichteten Ansprüchen bestehen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche des Unternehmens. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die von der WHS Finanzberatung AG emittierten stillen Gesellschaftsbeteiligungen als erlaubnispflichtige Bankgeschäfte (Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG) zu qualifizieren sind. Eine Bankgenehmigung für das Betreiben des Einlagengeschäfts besaß die WHS Finanzberatung AG zu keinem Zeitpunkt.
Was ist jetzt zu tun?
Die von der Insolvenz der WHS Finanzberatung AG betroffenen Anleger, die sich nicht mit einem möglichen Verlust ihrer Ersparnisse abfinden möchten, sollten neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen, um prüfen zu lassen, ob und welche Möglichkeiten der Schadenskompensation bestehen. Die auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger auch im Rahmen von Insolvenzverfahren.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Steinhübel und Rechtsanwalt Berkemeier
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anleger-schutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei(at)kapitalmarktrecht.de
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