(ots) - Die Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet nun über die
Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes
Deutschland e.V.
Die 5. Sektion des Gerichtshofes hat das Verfahren zur
Entscheidung angenommen. Gegen das Urteil der 8 Richter vom 6.
November 2012, dass die Conterganopfer durch den deutschen Staat mehr
Leistungen bekommen hätten als sie gegen die Schädigungsfirma hätten
einklagen können, wenden sich nun die Beschwerdeführer bei der Großen
Kammer. So führt der Vorsitzende des Vereins, Christian Stürmer aus,
dass der deutsche Staat mit einem Bundesgesetz sämtliche Ansprüche
gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, ihre Eigentümer und
Angestellten zum Erlöschen gebracht hat und den hieraus folgenden
Haftungspflichten, trotz auch eigener Schuld, nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Gem. Art. 43. der Europäischen
Menschenrechtskonvention wird nun die Große Kammer entscheiden.
Allerdings, so betont Stürmer, sei dies gegenwärtig nur von
formaler Natur. Aufgrund vielfältiger Gespräche mit hochrangigen
Politikern sei die Problemlage im Herzen der Politik angekommen. "Wir
sind in die Ãœberlegungen eingebunden und zuversichtlich, dass es in
kurzer Zeit zu einer menschlich adäquaten Versorgung der
Conterganopfer in Deutschland kommen wird. In diesem Moment werden
wir sofort sämtliche Verfahren als erledigt erklären!"
Contergan war und ist der größte Arzneimittelskandal der
Bundesrepublik Deutschland. 10.000 Opfer wurden entweder tot oder mit
schwersten Schädigungen geboren. Die monatlichen Renten betrugen bis
zum 01.07.2008 je nach Schädigungsgrad monatlich höchstens 545 Euro.
Nach dem Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" wurden die Renten
nunmehr auf 1152 Euro, im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für
Personen ohne Arme und/oder ohne Beine erhöht. Damit ist kein
selbstbestimmtes leben möglich, so Stürmer.
Alleine die Pflegekosten für eine Person, die weder Arme, noch
Beine hat, betragen rd. 12.000 Euro im Monat.
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Christian Stürmer 0711/3101676 01727935325 - Vorsitzender
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