PresseKat - Conterganopfer bei Großer Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Conterganopfer bei Großer Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

ID: 779729

(ots) - Die Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet nun über die
Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes
Deutschland e.V.

Die 5. Sektion des Gerichtshofes hat das Verfahren zur
Entscheidung angenommen. Gegen das Urteil der 8 Richter vom 6.
November 2012, dass die Conterganopfer durch den deutschen Staat mehr
Leistungen bekommen hätten als sie gegen die Schädigungsfirma hätten
einklagen können, wenden sich nun die Beschwerdeführer bei der Großen
Kammer. So führt der Vorsitzende des Vereins, Christian Stürmer aus,
dass der deutsche Staat mit einem Bundesgesetz sämtliche Ansprüche
gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, ihre Eigentümer und
Angestellten zum Erlöschen gebracht hat und den hieraus folgenden
Haftungspflichten, trotz auch eigener Schuld, nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Gem. Art. 43. der Europäischen
Menschenrechtskonvention wird nun die Große Kammer entscheiden.

Allerdings, so betont Stürmer, sei dies gegenwärtig nur von
formaler Natur. Aufgrund vielfältiger Gespräche mit hochrangigen
Politikern sei die Problemlage im Herzen der Politik angekommen. "Wir
sind in die Ãœberlegungen eingebunden und zuversichtlich, dass es in
kurzer Zeit zu einer menschlich adäquaten Versorgung der
Conterganopfer in Deutschland kommen wird. In diesem Moment werden
wir sofort sämtliche Verfahren als erledigt erklären!"

Contergan war und ist der größte Arzneimittelskandal der
Bundesrepublik Deutschland. 10.000 Opfer wurden entweder tot oder mit
schwersten Schädigungen geboren. Die monatlichen Renten betrugen bis
zum 01.07.2008 je nach Schädigungsgrad monatlich höchstens 545 Euro.
Nach dem Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" wurden die Renten
nunmehr auf 1152 Euro, im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für




Personen ohne Arme und/oder ohne Beine erhöht. Damit ist kein
selbstbestimmtes leben möglich, so Stürmer.

Alleine die Pflegekosten für eine Person, die weder Arme, noch
Beine hat, betragen rd. 12.000 Euro im Monat.

Nähere Informationen:

http://www.contergannetzwerk.de



Pressekontakt:
Contergannetzwerk Deutschland e.V.
www.contergannetzwerk.de
Christian Stürmer 0711/3101676 01727935325 - Vorsitzender
Bernhard Quiel 04871/7117


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  15 Jahre Minenverbot: Immer mehr Staaten unterstützen Verbotsvertrag Journalistenpreis
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.12.2012 - 13:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 779729
Anzahl Zeichen: 2569

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Ostfildern/Straßbourg



Kategorie:

Menschenrechte



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Conterganopfer bei Großer Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Contergannetzwerk Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Contergannetzwerk Deutschland e.V.