(ots) - Reporter ohne Grenzen begrüßt den Freispruch der
Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel im so genannten
Sachsensumpf-Prozess. "Wer in Deutschland öffentliche Ämter
bekleidet, muss sich Kritik gefallen lassen, Journalisten dürfen
deshalb nicht mit dem Strafrecht bedroht werden", sagte Michael
Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen in Berlin. "Das
Dresdner Urteil sendet ein wichtiges Signal an andere europäische
Länder, in denen Journalisten dagegen kämpfen, wegen Verleumdung im
Gefängnis zu landen."
Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten 2008 über angebliche Kontakte
hochrangiger sächsischer Justizbeamter ins Leipziger Rotlichtmilieu
berichtet und waren im August 2010 wegen übler Nachrede vom
Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von jeweils 2500 Euro
verurteilt worden. Reporter ohne Grenzen hat das Verfahren, das sich
über vier Jahre hinzog, heftig kritisiert (http://bit.ly/TPf8Oj). Das
Berufungsurteil des Landgerichts Dresden ist noch nicht
rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die in der zweiten Instanz
eine Geldstrafe von je 6000 Euro für die Journalisten gefordert
hatte, äußerte sich bisher nicht zu einer möglichen Revision.
In mehreren europäischen Ländern haben Journalisten in den
vergangenen Monaten - zum Teil vergeblich - dagegen gekämpft, für
kritische Artikel über hochrangige Politiker oder Personen des
öffentlichen Lebens strafrechtlich belangt zu werden. In Italien
lehnte das Parlament Ende November erst in zweiter Lesung einen
Gesetzentwurf ab, der für Journalisten - anders als für sonstige
Personen - Haftstrafen wegen Verleumdung vorsah
(http://bit.ly/RaHlA8). In der Ukraine gingen der Ablehnung eines
härteren Verleumdungsgesetzes im Oktober heftige Proteste von
Journalisten und Medienorganisationen voraus (http://bit.ly/RctFDj).
Die russische Duma verschärfte im Sommer in einem überraschend
eiligen Prozess die Paragrafen zur Verleumdung im Strafgesetzbuch,
die erst im November des Vorjahres liberalisiert worden waren
(http://bit.ly/OC2snJ).
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